Wiedererwerb einer Grabstätte
Wahlgrabstätten können wiedererworben werden. Zum Ende der Nutzungsdauer einer Grabstätte werden kleine Hinweisschilder auf der Grabstätte angebracht. Wenn die aktuelle Adresse bekannt ist, erhalten Nutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung eine Benachrichtigung. Zusätzlich wird öffentlich auf den Ablauf des Nutzungsrechts in den Aushangkästen des entsprechenden Friedhofes sowie im Amtsblatt hingewiesen.
Auch eine vorzeitige Verlängerung des Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich.
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Stand: 10.01.2024
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