Windkraft
Die Windenergie ist eine der tragenden Säulen des Klimaschutzes und der Energiewende in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Die Gesetzgebung räumt aus diesem Grund der Nutzung der Windenergie eine privilegierte Stellung ein. Windenergieanlagen dürfen im Außenbereich einer Kommune grundsätzlich überall errichtet werden – solange keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Um Windenergieanlagen räumlich zu steuern und eine unkoordinierte Ansiedlung zu verhindern, wurden in der Regionalen Flächennutzungsplanung der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen im Jahr 2009 Potenzialflächen für Windenergieanlagen ermittelt. Fünf Flächen wurden als Konzentrationszonen festgesetzt. Diese befinden sich auf dem Stadtgebiet von Essen und Mülheim an der Ruhr. Windenergieanlagen können nur noch innerhalb dieser Zonen genehmigt werden. Die Mülheimer Konzentrationsflächen befinden sich im Styrumer Ruhrbogen an der Stadtgrenze zu Oberhausen und Duisburg. Dort, auf den Höhen östlich der Ruhr, liegen auch die größten Windpotenziale. Der Regionale Flächennutzungsplan weist im Styrumer Ruhrbogen drei Windvorrangflächen aus, auf denen jeweils eine Windenergieanlage platziert werden kann.
Energiepark Styrumer Ruhrbogen
Eine dieser Windvorrangflächen befindet sich im Eigentum der Stadt auf der Deponie Kolkerhofweg, die in wenigen Jahren auslaufen wird. Als Folgenutzung wurde die Errichtung einer Windenergieanlage sowie einer Freiflächenphotovoltaik auf dem Deponiekörper beschlossen.
Um geeignete Pächterinnen oder Pächter für die Grundstücksflächen auf der Deponie Kolkerhofweg zu ermitteln, hat die Verwaltung in den Jahren 2014 und 2015 ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2016 beschloss der Rat der Stadt die Vergabe an GELSENWASSER AG und medl GmbH. Gemäß der Planung wurde zunächst die Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 2.300 Kilowatt errichtet.
Video vom Aufbau der Windkraftanlage:
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Mülheims erste eigene Windkraftanlage ging im Frühjahr 2018 in Betrieb. Im ersten vollen Betriebsjahr 2019 hat sie 4,955 Gigawattstunden (GWh) regenerativen Strom produziert, was ziemlich genau der zuvor prognostizierten jährlichen Erzeugungsmenge von 5 Gigawattstunden (GWh) entspricht.
Um das im Energetischen Stadtentwicklungsplan von 2015 festgelegte Erzeugungsziel für regenerativen Strom aus Windkraft von 20 Gigawattstunden (GWh) im Jahr 2030 zu erreichen, müssen demnach also noch drei weitere ähnlich große Windkraftanlagen errichtet werden.
Nach Abschluß der Deponie sieht die bisherige Planung die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Südhang vor. Das zukünftige Gesamtbild der regenerativen Kraftwerke im Energiepark Styrumer Ruhrbogen und die erwartete Stromerzeugung können Sie der folgenden Abbildung entnehmen:
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Stand: 31.01.2024
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