Wirtschaftliche Hilfen für Nichtsesshafte
Nichtsesshafte sind Personen, die aus unterschiedlichsten Gründen, wie zum Beispiel psychische Beeinträchtigung oder Sucht, ihre Wohnung verloren haben und somit ohne festen Wohnsitz sind.
Die Personen erhalten in der Regel sogenannte Tagessätze nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) in Form von Barschecks oder im begründeten Fall per Lebensmittelbestellschein, sowie bei Bedarf eine Bekleidungsbeihilfe. Ferner werden auf Antrag Krankenscheine für ambulante Behandlungen ausgestellt und Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung übernommen.
Nichtsesshafte, die dem Grunde nach erwerbsfähig sind, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Diese Personen sind bei den Krankenkassen gesetzlich krankenversichert.
Hinsichtlich der persönlichen Beratung und gesellschaftlichen Integration Nichtsesshafter, arbeitet das Sozialamt mit der zentralen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes zusammen. Das führt unter anderem im Rahmen des "Betreuten Wohnens" in eigens angemieteten Wohneinheiten Nichtsesshafte mit sozialarbeiterischer Betreuung und unter finanzieller Beteiligung des Landes an ein sozialverträgliches und eigenständiges Leben heran.
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Stand: 10.04.2024
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