Elternbeiträge zum Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder
Betreuungsangebote und wie's funktioniert
Wenn Sie den Betreuungsvertrag mit der Kita, einer Kindertagespflegeperson oder Schule geschlossen haben, wird Ihnen der Vordruck „Verbindliche Erklärung “ ausgehändigt.
Die Verbindliche Erklärung für die Kita, Offene Ganztagsschule (OGS) oder Kindertagespflege reichen Sie bitte beim Amt für Kinder, Jugend und Schule ein. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Einkommensnachweise (zum Beispiel Steuerbescheid, Angaben zu Unterhaltsleistungen, MülheimPass) vollständig in Kopie beigefügt sind.
Die Erklärung für das kommende Kita- beziehungsweise Schuljahr ist möglichst bis zum 31. März abzugeben.
Die Höhe des zu zahlenden Betreuungsentgeltes wird auf der Basis eines vollen Kita- beziehungsweise Schuljahres (1. August bis 31. Juli) ermittelt. Die erste Zahlung ist daher bereits für den Monat August zu leisten, auch wenn eine Betreuung in der Ferienzeit nicht stattfindet.
Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben ist selbstverständlich.
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Kontakt
Stand: 28.02.2024
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