Schule von Acht bis Eins / Verlässliche Grundschule

Schule von Acht bis Eins / Verlässliche Grundschule

Grundschulkinder sitzen im Klassenraum und melden sich an der Tafel schreibt eine Lehrerin etwas auf: Schule, Schulstart, Unterrichtsbeginn, Schülerinnen, Lehrerinnen - Canva

An vielen Grundschulen besteht auch die Möglichkeit, Schüler*innen für die Betreuungsmaßnahme "Schule von acht bis eins" anzumelden.

Dieses Betreuungsangebot bietet interessierten Eltern für ihre Kinder eine Betreuung über den Unterricht hinaus an.

Für das in unterschiedlicher Trägerschaft geführte Angebot "Schule von acht bis eins" wurde bisher ein individueller  Elternbeitrag an die jeweiligen Träger entrichtet.

Im ersten Halbjahr 2023 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf per Rundverfügung die öffentlichen Schulträger aufgefordert, eine in vielen Kommunen gängige Praxis hinsichtlich der Elternbeiträge für schulische Betreuungsmaßnahmen anzupassen.

Wie in Mülheim an der Ruhr haben auch eine Reihe anderer Kommunen bislang insbesondere bei der schulischen Betreuungsmaßnahme „Schule von Acht bis Eins“ (umgangssprachlich auch VGS=Verlässliche Grundschule genannt) den mit der Abwicklung beauftragten Freien Trägern das komplette Elternbeitragsgeschäft überlassen. Lediglich die gewährten Landesmittel wurden an die Träger weitergeleitet. Aber gerade eben dieser Umstand der Inanspruchnahme von Fördermitteln führt aus Sicht des Landes zu der Konsequenz, dass die Erhebung von Elternbeiträgen lediglich auf Grundlage einer sozialgestaffelten städt. Elternbeitragssatzung erfolgen kann und die Einkommensüberprüfung sowie der Erlass von rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheiden ebenfalls ausschließlich städtischerseits erfolgen dürfe.

Als Anpassungszeitpunkt wurde von der Bezirksregierung zunächst der Beginn des Schuljahres 2023/24 vorgegeben. Nachdem schnell deutlich wurde, dass hierfür ein wesentlich längerer Vorlauf notwendig ist, wurde der Stadt Mülheim an der Ruhr auf Antrag eine Fristverlängerung um ein weiteres Schuljahr gewährt. Eine Umstellung muss somit spätestens zum Beginn des Schuljahres 2024/25 erfolgen.

Nachdem das zweite Halbjahr 2023 von der Diskussion über die Auskömmlichkeit der OGS-Finanzierung insbesondere vor dem Hintergrund des von den Freien Trägern zu stemmenden Tarifabschlusses geprägt war, konnte die Überführung des Elternbeitragsgeschäfts für den VGS-Bereich in dieser Zeit nicht zielgerichtet vorangetrieben werden. Erst zu Beginn des Jahres 2024 konnten die Gesprächsrunden mit den Freien Trägern hierzu intensiviert werden. Dabei wurde zunächst Folgendes deutlich: Auf Seiten der Freien Träger war die bisherige Praxis ein Garant dafür, dass von dort eine erhöhte Bereitschaft vorhanden war, eine Betreuungsform wie z.B. Schule von Acht bis Eins – in Mülheim an der Ruhr auch weiterhin sogar bis 14:00 Uhr - trotz geringer Finanzierung fortzuführen. Ein Gelingensfaktor hierfür war sicherlich auch das bislang von den beauftragten Freien Trägern komplett autonom abgewickelte Elternbeitragsgeschäft außerhalb einer städt. Elternbeitragssatzung. Um jedoch den eingangs beschriebenen Vorgaben des Landes zu entsprechen, galt es, eine einheitliche, sozialgestaffelte Beitragsstruktur zu entwickeln, die von allen Trägern akzeptiert würde und nicht zur trägerseitigen Einstellung des jeweiligen Betreuungsangebotes führt.

Die nunmehr vorliegende Beitragstabelle wurde in einvernehmlicher Abstimmung mit den Freien Trägern im Frühjahr 2024 erarbeitet und erfüllt folgende Merkmale:

 

  • Auskömmlicher Finanzierungsbeitrag neben den gewährten Landesmitteln
  • Als separate Beitragssatzung ergeben sich keine Geschwisterkindermäßigungen zu den Bereichen Kita/OGS/Kindertagespflege, so dass die Einnahmesicherheit für den Bereich der VGS erhöht wird
  • Die auf Grundlage dieser Satzung erwirtschafteten Elternbeiträge für die VGS werden schulscharf an die jeweiligen Träger weitergegeben

Die einkommensabhängige Sozialstaffelung führt im Gegensatz zu den bisherigen trägerautonomen Beiträgen dazu, dass in den unteren Einkommensgruppen ein geringerer und den oberen Einkommensgruppen ein erhöhter Beitrag zu zahlen ist. Das Gesamtaufkommen (zuzüglich Berücksichtigung der letzten Tarifabschlüsse) wird dadurch jedoch nicht strukturell erhöht, so dass die Gesamtfinanzierung des VGS-Angebots nach aktueller Kalkulation weiterhin gerade eben auskömmlich sein wird

Mit Blick auf die zeitintensiven, vorgelagerten Abstimmungen und der Folge, dass diese Elternbeitragssatzung erst kurz vor den Sommerferien abschließend vom Rat der Stadt beschlossen wurde, wird den Eltern  die Möglichkeit eingeräumt, den zugesagten Betreuungsplatz in der VGS zum Schuljahresbeginn 2024/25 nicht anzutreten, wenn in Kenntnis der dann beschlossenen Elternbeitragssatzung der Elternbeitrag in der individuellen Wahrnehmung zu hoch erscheint. Sobald der Platz tatsächlich in Anspruch genommen und der in der Satzung beschriebene Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, gelten allerdings die üblichen Kündigungsregelungen gem. Beitragssatzung.

Das Fachamt weist bereits jetzt darauf hin, dass durch die Erstbearbeitung des VGS-Bereichs und die ohnehin hohe Arbeitsbelastung in der dortigen Beitragsabteilung nicht mit einer zeitnahen Versendung der VGS-Beitragsbescheide gerechnet werden kann.


 

Kontakt

Kontext


Stand: 18.07.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel