Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger*innen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann ganz einfach online beantragt werden. Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Hier wird nur die Ausweis-App benötigt. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein mit der sogenannten UBS-ID, sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres ärztlichen Termins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Den untersuchenden Ärzt*innen, die frei gewählt werden können, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
- oder Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Onlinefunktion)
- oder eID-Karte
Gebühren
- Keine
Kontakt
Kontext
Stand: 02.04.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us