Untersuchungsberechtigungsschein für Berufsanfänger*innen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten durch das Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein, sofern sie mit Hauptwohnsitz in Mülheim gemeldet sind.
Den untersuchenden Ärztinnen und Ärzten, die frei gewählt werden können, ist dieser Untersuchungsberechtigungsschein auszuhändigen.
Derzeit kann die Beantragung nur schriftlich per E-Mail an ewo-post@muelheim-ruhr.de de oder per Post (Stadt Mülheim an der Ruhr, Bürgeramt, Löhstraße 22 - 26, 45468 Mülheim an der Ruhr) vorgenommen werden.

Unterlagen
- Formloser Antrag
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Passes

Gebühren
- Keine

Kontakt
Stand: 19.05.2023
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