Beihilfeverfahren - Nutzung der Beihilfe NRW App
Diese Information gilt für alle Beihilfeberechtigten (auch Versorgungsempfänger*innen) der Städte Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie Beihilfeberechtigten, die im Rahmen einer Mandant*innenschaft durch die Beihilfestelle der Stadt Mülheim an der Ruhr betreut werden.
Seit dem 5. Juli 2021 ist die Beihilfe NRW App im Einsatz.
Mit der vom Land technisch betreuten Beihilfe NRW App besteht die Möglichkeit, Beihilfeanträge digital zu stellen und Fotos der Belege mit einem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet) verschlüsselt an die Zentrale Scanstelle in Detmold zu übermitteln.
Mit der Verwendung der App entfällt dann ein Versenden der Papiere per Post.
Die Beihilfe NRW App ist nur für Zahlungsanträge vorgesehen und formuliert keine Anliegen bezüglich anderer Eingaben (siehe unten).
Bitte helfen Sie mit, die Beihilfebearbeitungszeiten zu verkürzen! Bevor Sie einen Antrag mit Belegen absenden, prüfen Sie bitte, ob die Belege zunächst noch in der App gesammelt werden können, bis ein Gesamtbetrag der Belege von zum Beispiel mindestens 200 Euro erreicht ist. Vermeiden Sie bitte die Einreichung von mehreren Anträgen an einem Tag. Wenn Sie mithelfen, können auch Ihre Anträge schneller bearbeitet werden.
Eine erstmalige Antragstellung per App ist erst möglich, wenn zuvor aufgrund eines Langantrags (in Papierform) ein Bescheid erteilt wurde.
Die Nutzungsmöglichkeiten der Beihilfe NRW App wurden nun erweitert. Im Falle von Änderungen gegenüber dem letzten Beihilfeantrag können beihilfeberechtigte Personen die App auch zur Übermittlung eines Langantrages nutzen.
Dafür ist zunächst der entsprechende Papiervordruck („Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“) von den beihilfeberechtigten Personen auszufüllen, zu unterschreiben und als erster Beleg in der App abzufotografieren.
Kurzantrag
Reichen Sie Belege nur dann direkt über die folgende Fotofunktion ein, sofern sich bei Ihnen oder Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegenüber dem letzten Antrag keine Änderungen ergeben haben.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Einreichung:
- Belege vollständig abfotografieren – alle Seiten, gegebenenfalls auch Rückseiten und Sachkostennachweise,
- Belege nicht doppelt einreichen (z. B. entweder den QR-Code oder das Foto einreichen),
- keine Duplikate zusätzlich einreichen,
- Rezepte ohne Kassenbeleg abfotografieren.
Anlage Pflege (Pflegeaufwendungen)
Sofern Sie Aufwendungen bei dauernder Pflege nach §§ 5 ff. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) geltend machen wollen, können Sie ebenfalls diese App nutzen. Füllen Sie dazu die Anlage „Pflege“ in Papierform aus, die Ihnen unter anderem unter www.beihilfe.nrw.de zur Verfügung steht. Fotografieren Sie die Anlage und eventuell zugehörige Belege (ausschließlich Pflegeaufwendungen) und übermitteln Sie diese als gesonderte Einreichung mit dieser App.
Langantrag bei Änderungen gegenüber letztem Beihilfeantrag
Bei Änderungen der nachfolgenden Sachverhalte
- Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis
- Versicherungsverhältnis
- Beurlaubungen
- Familienstand, Familienzuschlag
- Bankverbindung
- Anschrift
- Beitragszuschüsse
- Rentenbezug (auch [Halb-]Waisenrente)
- Einkünfte des*der Ehegatten*Ehegattin / eingetragenen Lebenspartners*Lebenspartnerin
- Unfälle oder Verletzungen
können Sie die App ebenfalls nutzen. Füllen Sie hierzu jedoch zunächst die Anlage „Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“ (Beihilfe Langantrag) in Papierform aus, die Ihnen auch unter www.beihilfe.nrw.de zur Verfügung steht. Anschließend fotografieren Sie die unterschriebene Anlage und eventuell zugehörige Belege.
Alle anderen Anliegen, Anträge und Schriftverkehre sind daher unter Angabe der Beihilfenummer an die Zentrale Scanstelle des Landes Nordrhein-Westfalen in Detmold zu senden. Die Eingänge werden dort elektronisch erfasst und im Anschluss der Beihilfestelle Mülheim an der Ruhr und Oberhausen über eine hochgesicherte Datenleitung online zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Ein entsprechendes Formular, welches diesen Schriftverkehr erleichtert, finden Sie ebenfalls unter dem oben genannten Link oder kann bei Fehlen eines Internetanschlusses durch die Beihilfestelle zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Hinweis für Mülheimer Beamt*innen
Mülheimer Beamt*innen, die in den Ruhestand eintreten, beachten bitte, dass sich Ihre Personalnummer (durch die Zuständigkeit der RVK) und in Folge dessen auch ihre Beihilfenummer ändert. Die Beihilfe NRW App funktioniert allerdings nur mit der jeweils gültigen Beihilfenummer. Das hat zur Folge, dass Sie die mit der ehemaligen Nummer verwendete App löschen und sich mit der neuen Beihilfenummer neu registrieren müssen.
Wie die App heruntergeladen werden kann und weitergehende Informationen zur Nutzung finden Sier hier:
Dort wird auch Unterstützung angeboten, sofern Schwierigkeiten auftreten sollten.
Bitte beachten Sie, dass über die Poststelle der Stadt Mülheim an der Ruhr nur dienstliche Post versandt werden darf. Das Versenden eines Beihilfeantrages oder der Schriftverkehr zur persönlichen Beihilfeangelegenheit stellt keine dienstliche Post dar und wird auch nicht an die Scanstelle Detmold weitergeleitet. Die Schriftstücke sind privat zu versenden.
Durch die Nutzung der Beihilfe NRW App können sowohl Portokosten als auch der Postweg eingespart werden.
Eine Übersendung an die Beihilfestelle oder eine persönliche Abgabe ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich (auch nicht per Hauspost).
Es können auch keine Belege selbst eingescannt und auf anderem Wege versendet werden.
Es sind ausschließlich die gültigen landeseinheitlichen Antragsformulare zu verwenden, denn nur diese garantieren eine maschinelle Lesbarkeit und korrekte Zuordnung der Unterlagen.
Die Formulare sind auf den Seiten der Bezirksregierung Detmold abrufbar: „https://www.beihilfe.nrw.de“
Sofern kein Internetanschluss verfügbar ist, sind die Antragsvordrucke auch bei der Beihilfestelle zu erhalten.
Weitere Verfahrenshinweise zum Papierantrag
- Die Beihilfenummer (sie befindet sich auf jedem Beihilfebescheid) muss auf jedem Antrag und auf jedem Schreiben angegeben werden. Bitte unbedingt bei den Anträgen alle erforderlichen Felder ausfüllen (z. B. Name, Beihilfenummer, Geburtsdatum, Unterschrift und mehr).
- Dem Beihilfeantrag sind nur gut lesbare Kopien oder Zweitschriften der Belege (keine Originale) beizufügen. Bitte nur einen Beleg auf ein Blatt kopieren, ein Beleg mit Vor- und Rückseite kann beidseitig kopiert werden. Die eingesandten Belege werden nach einer gewissen Frist unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben vernichtet. Ein Rückversand ist nicht möglich.
- Die Belege sind dem Antrag immer lose beizufügen (kein Heften, Klammern oder Kleben der Belege an den Antrag, keine Verwendung von Heftstreifen und Folienhüllen, keine Beifügung von Briefmarken oder vorfrankierten Umschlägen).
- Belege sind nur in einfacher Ausfertigung einzureichen.
- Verzichten Sie auf farbige Markierungen.
- Es ist erforderlich, dass auf den Rezepten die Pharmazentralnummer (PZN) und die IK-Nummer der Apotheke nicht durch Stempel oder sonstige Aufdrucke oder Schriften unlesbar werden. Bitte in eigenem Interesse darauf achten.
- Ehegatt*innen mit jeweils eigenem Beihilfeanspruch reichen ihre Beihilfeanträge bitte in separaten Umschlägen ein.
- Die Scanstelle empfiehlt bei mehr als sieben Seiten einen größeren Umschlag zu benutzen.
- Bitte ausreichend frankieren.
Bei Bedarf stehen die Kolleginnen der Beihilfestelle während der Sprechzeiten zur Verfügung
- Montag bis Mittwoch: 8.00 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: 8.00 bis 15.00 Uhr
- Freitag: keine Sprechzeiten
Buchstaben: A, J, M, N, Q, T, Y |
455-1128 | |
Buchstaben: B - D |
455-1121 | |
Buchstaben: F, R, U, Z |
455-1122 | |
Buchstaben: G - I |
455-1129 | |
Buchstaben: E, K, O |
455-1125 | |
Buchstaben: L, P, W |
455-1127 | |
Buchstaben: S, V, X |
455-1124 | |
Leiterin der Beihilfestelle |
455-1126 |
Kontakt
Stand: 20.11.2024
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