Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Überprüfung der Eignung von Betreuer*innen/Vorschlag an das Betreuungsgericht/Stand April 2023
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Betreuungsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr einen hohen Stellenwert. Wir informieren Sie hiermit über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sowie über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierende natürliche Person beziehen.
Verantwortliche Stelle
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreuungsbehörde
Ruhrstraße 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Dr. Marco Plehn
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden
Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Betreuungsbehörde verarbeitet Ihre Daten, um im Rahmen eines Betreuungsverfahrens Ihre Eignung als ehrenamtliche*r Betreuer*in oder Berufsbetreuer*in zu prüfen und Sie dem Betreuungsgericht vorzuschlagen.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung durch die Betreuungsbehörde:
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Aufgabe der Betreuungsbehörde gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DS-GVO in Verbindung mit dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) Abschnitt 1 Titel 2, § 1897 Absatz 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 4 BtOG, § 26 BtOG.
In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO.
Kategorien personenbezogener Daten:
Es werden im Rahmen der oben genannten Rechtsgrundlage diejenigen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die zur Erfüllung des Zwecks und der der Betreuungsbehörde obliegenden Aufgaben erforderlich sind.
Folgende Kategorien personenbezogener Daten können dabei durch die Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden:
Grunddaten zur Person
Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsname, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mailadresse
Weitere mögliche Kategorien personenbezogener Daten
- Auskunft aus dem zentralen Schuldner*innenverzeichnis
- Führungszeugnis
- Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Zusätzlich im Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer*innen (§ 24 und 25 BtOG)
- Nachweise zur beruflichen Qualifikation, Hoch- oder Fachhochschulausbildung
- Nachweise über die erforderliche Sachkunde
- Nachweise über erfolgte Fortbildungen
- Nachweise über Berufshaftpflichtversicherung
- Mitteilung über zeitlichen Gesamtumfang und Organisationsstruktur
- Mitteilung über den Bestand der geführten rechtlichen Berufsbetreuungen
- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind
Empfänger*innen der personenbezogenen und im Registrierungsverfahren erhobener Daten
Es erhalten diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des Zwecks der ihnen obliegenden Aufgaben bedürfen. Ihre persönlichen Daten können dabei je nach Zweck der Aufgaben der Betreuungsbehörde an folgende Dritte übermittelt werden:
- Amtsgerichte (insbesondere Betreuungsgerichte) und Landgerichte
- andere Betreuungsbehörden (§ 26 BtOG)
- Sozialleistungsträger (z. B. Sozialhilfeträger, Jobcenter) und andere Behörden (z. B. Gesundheitsamt, Ausländerbehörde)
- andere Gerichte
- Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO ist nicht beabsichtigt.
Datenquellen
Die personenbezogenen Daten haben wir von Ihnen im Rahmen der Überprüfung der Eignung als (Berufs-)Betreuer*in erhalten.
Ihre Rechte
Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht, Beschwerden beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu erheben.
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Die Bereitstellung der Daten ist für die Überprüfung der Eignung als Betreuer*in erforderlich. Ohne die Bereitstellung der Daten kann keine Überprüfung der Eignung als Berufsbetreuer*in durchgeführt werden.
Speicherdauer Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Betreuungsbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung der eigenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden und die rechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Solange die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, besteht nach Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO kein Recht auf Löschung.
Kontakt
Stand: 03.07.2024
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