Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge

Für den beim erstmaligen Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen entstandenen Aufwand sind nach den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) Beiträge zu erheben.

Siedlung Mausegatt. Tag des offenen Denkmals. - Untere Denkmalbehörde

Beitragspflichtig sind die Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten aller an die jeweilige Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke.

Der Aufwand wird nach Grundstücksgrößen und baulicher Nutzbarkeit auf die Grundstücke verteilt.

Nach Abrechnung des Aufwandes und Verteilung auf die Grundstücke erhalten die betroffenen Eigentümer*innen unaufgefordert nähere Informationen und den Beitragsbescheid aus dem die Grundlagen der Beitragserhebung ersichtlich sind.

Details zur Erhebung der Erschließungsbeiträge sind in der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geregelt. Die Satzung ist in den letzten Jahren mehrfach aktualisiert worden. Welche Satzungsversion auf ein konkretes Abrechnungsverfahren anzuwenden ist, ergibt sich aus seinen Rahmendaten und kann bei Bedarf unter der Kontaktadresse erfragt werden.

Datenschutzhinweise des Fachbereiches "Beiträge" des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

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Stand: 02.08.2024

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