Integrationsratswahlen

Integrationsratswahlen

Logo Integrationsrat Mülheim an der RuhrAm 13. September 2020 findet zusammen mit den Kommunalwahlen die Integrationsratswahl statt.

Hier finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Integrationsrat und zur diesjährigen Integrationsratswahl.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind Bürgerinnen, Bürger und Personen, die

  1. nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I Seite 3458), erworben haben
  5. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) in Mülheim an der Ruhr ihre Hauptwohnung haben.

Besonderheiten bei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund

Personen mit einem Migrationshintergrund, die unter die Ziffern 3. und 4. fallen und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen für eine Teilnahme an der Integrationsratswahl den unten aufgeführten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag muss bis zum 1. September 2020 beim Rats-und Rechtsamt vorliegen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl des Integrationsrates nicht möglich.

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Integrationsratswahl 2020

Wahlbenachrichtigungskarte Integrationsratswahl 2020 - Selbst Fotografiert von Oliver Jähner

Wenn Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen für die Integrationsratswahl 2020 über den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder wie folgt zu beantragen:

Bei allen genannten Antragsarten sind unbedingt die persönlichen Daten - Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift - anzugeben.

Eine telefonische Antragstellung ist jedoch ausgeschlossen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Briefwahl. 

Aktuelle Informationen über die Mitglieder und die Arbeit des Integrationsrates erhalten Sie auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Integrationsrates.

Kontakt

Kontext


Weitere Infos

Stand: 09.08.2022

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