Einrichtung von Haltverbotszonen, Ausnahmegenehmigung

Einrichtung von Haltverbotszonen, Ausnahmegenehmigung

Wenn parkende Fahrzeuge bestimmte Vorhaben (zum Beispiel einen Umzug) verhindern könnten, kann das Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen, in dem fraglichen Bereich durch Aufstellung von Haltverbotsverkehrszeichen eine Haltverbotszone einzurichten. Eine solche Genehmigung ist in der Regel nur für wenige Tage zeitlich beschränkt möglich.

Verkehrsschild Halteverbot. Wer sein Auto trotzdem parkt, muss dafür haften. - Pixabay

Es ist erforderlich, die Haltverbotsverkehrszeichen spätestens vier Tage vor dem geplanten Termin aufzustellen, um anderen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen die Möglichkeit zu geben, davon Kenntnis zu nehmen und ihr Fahrzeug gegebenenfalls rechtzeitig wegzusetzen. Diese Frist muss bei der Antragstellung berücksichtigt werden, weil deren Nichteinhaltung ein Abschleppen von ordnungswidrig parkenden Fahrzeugen in der Regel nicht möglich macht.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Mit der Durchführung der Beschilderung hat der Genehmigungsnehmer eine Verkehrsfachfirma zu beauftragen. 

Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.

Unterlagen

Unterlagen

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Den Antrag können Sie formfrei per E-Mail stellen, oder das Antragsformular unterhalb dieses Beitrages herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt auf dem Postweg dem Ordnungsamt, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr zusenden.

Datenschutzhinweise der Abteilung "Verkehrsangelegenheiten" des Ordnungsamtes

Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Gebühren

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren betragen in der Regel 40,- Euro (Genehmigungsdauer bis
14 Tage).

Kontakt

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Kontext


Stand: 19.08.2024

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