Nachteilsausgleich
Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihres Handikaps im privaten und beruflichen Umfeld vielfach Nachteile gegenüber Menschen ohne Behinderung.
Aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), aus Steuergesetzen und anderen Vorschriften ergeben sich sogenannte Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel Steuerermäßigungen, freie oder ermäßigte Beförderung im Öffentlichen Personenverkehr, Parkplatzerleichterungen sowie auch im Arbeitsleben.
Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme diverser Nachteilsausgleiche ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Welche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können, hängt von den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen ab.
Die für diese Personen vorgesehenen Hilfen sollen dazu dienen, so weit wie möglich die durch ein Handikap entstandenen Nachteile auszugleichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und in der Broschüre: Ratgeber für schwerbehinderte Menschen.
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Stand: 12.09.2024
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