Kommunale Gesundheitskonferenz
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) berät aktuelle Fragen der gesundheitlichen Versorgung, der Gesundheitsförderung und Prävention auf örtlicher Ebene. Sie identifiziert Bedarfslagen, gibt Empfehlungen und setzt diese um. Darüber hinaus dient die KGK der Vernetzung der Akteu*rinnen sowie der gegenseitigen Information und Abstimmung zu Leistungsangeboten und fördert somit neben der Transparenz die intersektorale und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) verpflichtend für alle Kommunen festgeschrieben. Die Sitzungen finden ein- bis zweimal jährlich statt. Themenvorschläge aus dem Kreis der Mitglieder können hierbei jederzeit per E-Mail an die unten stehenden Kontakte gerichtet werden.
Mitglieder
Folgende Institutionen / Organisationen sind Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz:
- Ärztekammer Nordrhein
- Apothekerkammer Nordrhein
- Zahnärztekammer Nordrhein
- Psychotherapeutenkammer NRW
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
- Gesetzliche Krankenversicherungen
- Private Krankenversicherungen
- Pflegekassen
- St. Marien-Hospital
- Evangelisches Krankenhaus
- Freie Wohlfahrtsverbände (AG der Wohlfahrtsverbände)
- Selbsthilfegruppen
- Behindertenvertretung
- Gemeinnützige ambulante Pflege
- Freie ambulante Pflege
- Stationäre Einrichtungen der Pflege
- Gleichstellungsstelle
- Untere Gesundheitsbehörde
- Sozialamt
- Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration
- Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kommunaler Arbeitskreis Suchtprävention
- Mülheimer Sportbund
- Psychosozialer Arbeitskreis
- Landschaftsverband Rheinland
- Unfallkasse NRW
- Integrationsrat
- Fraktionen im Ausschuss für Gesundheit
Die vorgenannten Institutionen benennen gegenüber der Geschäftsstelle jeweils ein persönliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Kommunale Gesundheitskonferenz. Die Mitglieder sind für die rechtzeitige Weiterleitung der Beratungsergebnisse und Informationen an die durch sie vertretenen Institutionen/Organisationen verantwortlich. Weitere Aufgaben und Verpflichtungen sind der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz Mülheim an der Ruhr zu entnehmen.
Arbeitsgruppen
Zur Bearbeitung der festgestellten gesundheitlichen Problemlagen und themen- beziehungsweise zielgruppenspezifischer Bedarfe beauftragt die Kommunale Gesundheitskonferenz thematische Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen entwerfen angemessene Maßnahmen, die nach einer Erörterung in der KGK in die Verabschiedung von Handlungsempfehlungen münden sollten. Die Umsetzung dieser Empfehlungen erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten (§ 24 Absatz 2 ÖGDG). Neben Mitgliedern der KGK können auch Expert*innen sowie Fachkräfte anderer Institutionen, fachkompetente Bürger*innen oder Betroffene in die Arbeitsgruppe berufen werden.
Bei den Arbeitsgruppen wird unterschieden zwischen:
a) temporären Arbeitsgruppen, deren Arbeit anlass- oder objektbezogen aufgenommen wird und in der Regel nach Abschluss der Maßnahme endet und
b) ständigen Arbeitsgruppen, die auf Dauer angelegt sind und deren Arbeit sich nach dem jeweils aktuellen Bedarf richtet.
Derzeit bestehen folgende Arbeitsgruppen:
- Netzwerk KipE
- Arbeitsgruppe Seelische Gesundheit
- Arbeitsgruppe Kindergesundheit
Des Weiteren gibt es folgende Facharbeitskreise, die bereits bestanden und bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz angesiedelt sind (im Unterschied zu den vorgenannten Arbeitsgruppen behalten diese ihre personelle, organisatorische und thematische Selbständigkeit):
- Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
- Arbeitskreis Suchprävention
- Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Kontakt
Stand: 02.10.2024
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