Landschaftsplan - Abschnitt C 5.3.1 - Entfernen von Gebäuderesten und Müllablagerungen
Die Entfernung von Schutt und Abfällen in der Landschaft versteht sich von selbst. |
Schutt im Wald |
Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
Zweck der Festsetzungen: - Beseitigung von örtlich begrenzten Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. |
Die Festsetzungen erfolgen gem. § 26 (3) LG. |
5.3.1.1 Entfernen von Schutt- und Hausmüllablagerungen sowie Gartenabfällen in der Blänke westlich der Artur-Brocke-Allee. |
Die Fläche liegt im LB Nr. 3 "Buchenwald an der Artur-Brocke-Allee". |
5.3.1.2 Entfernung von Resten einer Stauanlage und diversen Maschinenteilen und Materialien aus einer Brachfläche im Seitental des Forstbaches zwischen Steinknappen und Hauptfriedhof. |
Die Fläche liegt im NSG Nr. 7 "Forstbachtal". |
5.3.1.3 Entfernen von Gebäuderesten, Bauschutt und Müll im Bereich des Feldgehölzes in unmittelbarer Nähe zum LB 14 westlich des Aubergweges. |
Die Fläche liegt im LSG Nr. 19 "Saarn-Selbecker Hochflächen". |
5.3.1.4 Entfernen von Gebäuderesten, Bauschutt und Müll im Waldbereich am Weg "Steinder Forst". Wiederherrichtung der Fläche als Wald. |
Die Fläche liegt im NSG Nr. 11 "Rottbachtal". |
5.3.1.5 Entfernen von Grünschnitt und Müll auf der Brache am Fußweg Waidmannsheil - Lintorfer Straße. Wiederherrichtung der Fläche als Grünland oder Feldgehölz. |
Die Fläche liegt im NSG Nr. 11 "Rottbachtal". |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 29.11.2005
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