Individuelles Hilfeplanverfahren

Individuelles Hilfeplanverfahren

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Im „Individuellen Hilfeplanverfahren“ wird der Bedarf an Unterstützung aufgestellt. Die Unterstützungsleistungen können sich auf die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung beziehen. Das geeignete Angebot kann sowohl eine stationäre als auch eine ambulante Versorgung sein.

Das Verfahren bezieht die Antragstellenden aktiv mit ein und stellt deren Ziele und Wünsche in den Mittelpunkt. Die Individuelle Hilfeplanung soll so passgenaue Hilfen ermöglichen, die gezielt die besonderen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Antragstellenden berücksichtigen.

Die schriftliche Aufstellung der beantragten Unterstützungsleistungen sind die Entscheidungsgrundlage für die Hilfeplankonferenz, die auf dieser Grundlage über die Art und den Umfang eines Hilfebedarfs beschließt.

Unter dem Stichwort "Hilfeplankonferenz" erfahren Sie mehr zum Verfahren und zum Ablauf.

Kontakt in Mülheim:
Gesundheitsamt der Stadt
Geschäftsführung der Hilfeplankonferenz
Heinrich-Melzer-Straße 3
45468 Mülheim an der Ruhr

Weitere Informationen dazu finden Sie beim Landschaftverband Rheinland und auf dem Informationsportal „Leben mit Behinderungen in NRW“.

Kontakt


Stand: 09.07.2020

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