Europawahlen
Das einzige direkt vom Volk der Mitgliedsstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union ist das Europäische Parlament.
Es setzt sich künftig aus insgesamt 705 Abgeordneten (bisher 751 Abgeordnete) zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten (ohne das Vereinigte Königreich) der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl des jeweiligen Mitgliedsstaates. Die Bundesrepublik Deutschland ist als größter Mitgliedsstaat mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Es stehen nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches noch weitere 46 Mandate im Falle einer Erweiterung der EU zur Verfügung.
Wer darf bei der Europawahl wählen?
Bei der Europawahl darf jede Bürgerin und jeder Bürger mit der deutschen Staatsangehörigkeit oder der EU-Bürgerschaft ab dem 16. Lebensjahr wählen (aktives Wahlrecht) und auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten dürfen in Deutschland wählen, wenn sie mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben und einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihres (Haupt)Wohnortes stellen, sofern sie nicht bereits bei einer früheren Europawahl (seit 1999) in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Ähnliches gilt für Deutsche, die in einem anderen EU-Staat leben, die sogenannten "Auslandsdeutschen". So dürfen diese Bürger und Bürgerinnen entscheiden, ob sie die Europaabgeordneten ihres Gastlandes wählen wollen oder die deutschen Vertreter und Vertreterinnen. Eine doppelte Stimmabgabe ist nicht zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
Wie wird gewählt?
Auf EU-Ebene besteht kein einheitliches Wahlgesetz, sodass in den 27 Mitgliedsstaaten die Volksvertretenden nach den verschiedenen nationalen Verfahren gewählt werden. Jedes Land bestimmt somit selbst, in welcher Form die Wahlen durchgeführt werden, sofern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie geheime Wahlen gewährleistet sind. Bei den Europawahlen gilt das Verhältniswahlrecht.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das nähere wahlrechtliche Verfahren im Europawahlgesetz und in der Europawahlordnung geregelt. Weiterhin sind zahlreiche Vorschriften des Bundeswahlgesetzes für anwendbar erklärt worden.
Danach werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt.
Wann findet die nächste Europawahl statt?
Die nächste Europawahl wird 2024 durchgeführt, da die Amtsperiode der Abgeordneten des Europaparlaments fünf Jahre beträgt und die letzte Wahl 2019 stattgefunden hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Parlaments.
Kontext
- Auslandsdeutsche - Eintragung ins Wählerverzeichnis (Dateigröße: 263 KB/-typ: pdf)
- Unionsbürger - Eintragung ins Wählerverzeichnis (Dateigröße: 733 KB/-typ: pdf)
- Unionsbürger - Streichung aus Wählerverzeichnis (Dateigröße: 704 KB/-typ: pdf)
Stand: 08.05.2024
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