Wärmepumpen FAQ
Der Klimawandel und die steigenden Energiepreise machen ein Umdenken bei der Wärmeversorgung dringend notwendig. Die Abkehr von den fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas ist wichtiger denn je. Deshalb werden die möglichen Alternativen zu fossilen Energieträgern in Politik und Gesellschaft heiß diskutiert.
Eine mögliche Alternative zu den fossilen Energieträgern ist die Wärmepumpe.
Im Folgenden werden die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema, mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage (ab 1. Januar 2024), beantwortet.
Sollten Sie dann noch Fragen haben, laden wir Sie zu unserer Wärmepumpenkampagne ein. Wann die nächste Wärmepumpenkampagne stattfindet, erfahren Sie hier.
Allgemeines
Ist es auch möglich, eine Wärmepumpe in einem Altbau zu installieren?
Ist eine Fußbodenheizung unbedingt notwendig?
Wie kann ich testen, ob eine Wärmepumpe bei mir funktionieren würde?
Wie viel Platz braucht eine Wärmepumpe?
Ist die Nutzung der Geothermie bei mir möglich?
Kann eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage oder einer Gasheizung kombiniert werden?
Kosten und Förderung
Wie viel kostet eine Wärmepumpe (Anschaffung und Installation)?
Ist eine Wärmepumpe im Betrieb günstiger als eine Gasheizung?
Gibt es günstigere Stromverträge für Wärmepumpen?
Vorgehen und Regelungen
Was muss ich bei der Aufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beachten?
Welche gesetzlichen Regelungen sind beim Schallschutz zu beachten?
Muss ich für die Geothermienutzung eine Genehmigung haben?
Allgemeines
Ist es auch möglich, eine Wärmepumpe in einem Altbau zu installieren?
Ja, es ist möglich, eine Wärmepumpe in einem Altbau zu installieren. Damit die Wärmepumpe effizient arbeiten kann, sollte Ihre Heizung imstande sein, mit einer geringen Vorlauftemperatur zu heizen.
Ist eine Fußbodenheizung unbedingt notwendig?
Nein. Wärmepumpen arbeiten am besten mit einer geringen Vorlauftemperatur von 50 bis 60 Grad Celsius. Große Flächenheizungen, wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen, kommen mit einer niedrigen Vorlauftemperatur gut zurecht, da diese nur etwa 35 Grad Celsius benötigen. Alte Heizkörper sind für die Wärmepumpe gut geeignet, da diese in der Vergangenheit größer dimensioniert wurden als heute.
Wie kann ich testen, ob eine Wärmepumpe bei mir funktionieren würde?
Reduzieren Sie einfach die Vorlauftemperatur Ihrer Gas- oder Ölheizung auf 55 Grad Celsius und drehen Sie die Thermostate an den Heizkörpern auf. Wenn die Heizkörper warm werden, ist Ihr Haus gut für eine Wärmepumpe geeignet!
Wie viel Platz braucht eine Wärmepumpe?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe hat einen Platzbedarf von 2 bis 3 Quadratmeter Aufstellfläche bei einer Höhe von maximal 2 Metern. Bei einer Split-Variante beträgt die Aufstellfläche für die Innen- und Außeneinheit jeweils 1 bis 1,5 Quadratmeter. Die Höhe der Einheiten beträgt maximal 1,5 Meter.
In der Regel ist eine Wärmepumpe nicht lauter als 50 Dezibel, das entspricht etwa einem Gespräch bei normaler Lautstärke. Zusätzlich haben die meisten Wärmepumpen einen Silent-Modus für die Nacht.
Ist die Nutzung der Geothermie bei mir möglich?
Ein Großteil des Stadtgebiets von Mülheim an der Ruhr ist gut geeignet für die private Nutzung von Geothermie. Ob Sie Geothermie in Ihrem Zuhause nutzen können, erfahren Sie über das Portal Geothermie.nrw.
Nein, aus Sicht der Ressourceneffizienz ist es nicht sinnvoll, neue Gas-Brennwert-Heizungen nach wenigen Jahren auszutauschen. Jedoch sollten Sie sich darauf vorbereiten, die Gasheizung nach 10 bis 15 Jahren durch eine Wärmepumpe zu ergänzen oder besser ganz zu ersetzen.
Kann eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage oder einer Gasheizung kombiniert werden?
Ja, auf jeden Fall. Sie können die Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombinieren, wobei die Gasheizung dann zur Unterstützung bei sehr niedrigen Außentemperaturen dient. Eine Kombination mit Photovoltaik ist empfehlenswert, da die Wärmepumpe teilweise den deutlich günstigeren Strom vom eigenen Dach nutzen kann.
Kosten und Förderung
Wie viel kostet eine Wärmepumpe (Anschaffung und Installation)?
Die Kosten für eine Umrüstung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus belaufen sich aktuell auf circa 20.000 Euro, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe kostet insgesamt circa 40.000 Euro.
Ist eine Wärmepumpe im Betrieb günstiger als eine Gasheizung?
Ja. Der Gaspreis liegt aktuell bei etwa 14 Cent pro Kilowattstunde, der Strompreis bei 44 Cent pro Kilowattstunde (Stand 01/2024). Der große Unterschied ist, dass eine neue Brennwert-Gasheizung aus einer Kilowattstunde Gas etwa eine Kilowattstunde Wärme erzeugt. Die Wärmepumpe produziert aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Zukünftig ist zudem davon auszugehen, dass die Gaspreise deutlich steigen werden.
Gibt es günstigere Stromverträge für Wärmepumpen?
Die frei wählbaren Spezialtarife für Heiz-/Wärmepumpenstrom liegen bei circa 30 Cent pro Kilowattstunde. Hier sind zwei separate Stromzähler notwendig. Ein Nachteil dieser Variante ist, dass der Strom der Photovoltaikanlage nicht mehr für die Wärmepumpe verwendet werden kann.
Hier gibt mehrere Möglichkeiten:
1. Einzelmaßnahmenförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Für die Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses, welches selbst bewohnt wird, ist folgende Förderung mit Antragstellung ab 27. Februar 2024 möglich:
- Den Auftrag erteilen Sie vor Beantragung der Förderung.
- Wenn Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 Prozent Grundförderung.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen.
- Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Erneuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen.
- Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent und einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro.
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
- Außerdem kann zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der KfW beantragt werden. Informationen dazu finden Sie hier.
Für private Vermieter*innen in Einfamilienhäusern, Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen ist die Möglichkeit der Antragstellung im Verlauf des Jahres 2024 geplant.
2. Förderung über die KfW Bank, wenn das gesamte Haus zu einem „Effizienzhaus“ saniert wird. Bei dieser größeren Sanierung wird in der Regel auch die Heizung ausgetauscht und dies ebenso gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zusätzlich gibt es auch hier einen zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW.
3. Für Sole-Wasser-Wärmepumpen besteht über das Land NRW eine Förderung, welche die Bohrung mit 10 Euro pro Bohrmeter in Bestandsgebäuden bezuschusst, Informationen dazu finden Sie hier.
Vorgehen und Regelungen
Was muss ich bei der Aufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beachten?
Für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpen benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Bei der Aufstellung der Wärmepumpe, inklusive des Außengeräts, müssen Sie seit dem 1. Januar 2024 keine gesonderten Abstandsflächen beachten. Gesetzlich verpflichtend ist lediglich, dass die Gesamtlänge privilegierten baulichen Anlagen (beispielsweise: Garagen, Carports, Gartenhäuser und Wärmepumpen) an einer Grenze die Länge von 9 Metern und an allen Grenzen die Länge von 18 Metern nicht überschreiten darf.
Welche gesetzlichen Regelungen sind beim Schallschutz zu beachten?
Sie benötigen eine Bescheinigung, dass die Anlage den geltenden Vorschriften, inklusive der Immissionsschutzvorschriften, entspricht. Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel von dem Fachbetrieb, der die Wärmepumpe eingebaut hat oder von einer*m Sachverständigen. Die Bescheinigung müssen Sie dauerhaft vorhalten und bei einer Überprüfung im Beschwerdefall vorlegen. Die Bescheinigung ist bei einem Verkauf der Immobilie an den Käufer zu übergeben.
Muss ich für die Geothermienutzung eine Genehmigung haben?
Ja. Sie müssen rechtzeitig vor der Bohrung einen Antrag bei der Unteren Wasserschutzbehörde stellen. Der Antrag wird in der Regel mit dem Bohrunternehmen und dem/der Energieberater*in zusammen ausgefüllt/gestellt. Ohne Genehmigung dürfen Sie nicht mit den Bohrarbeiten beginnen.
Bei weiteren Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die Untere Wasserschutzbehörde per E-Mail zur Verfügung: uwb@muelheim-ruhr.de
Wenn Sie tiefer als 100 Meter bohren möchten, benötigen Sie zusätzlich eine bergbaurechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg. Den Antrag finden Sie hier.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Wärmepumpen?
Melden Sie sich gerne bei uns oder besuchen Sie unsere Energiesprechstunde. Einen Termin für die Sprechstunde können Sie per E-Mail vereinbaren unter: energiewende@muelheim-ruhr.de
oder telefonisch bei unseren Klimaschutzmanagern:
Simon Temmesfeld
Telefon: 0208 / 455 6831
E-Mail: energiewende@muelheim-ruhr.de
Felix Wingold
Telefon: 0208 / 455 6832
E-Mail: energiewende@muelheim-ruhr.de
Kontakt
Stand: 01.02.2024
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