Archiv-Beitrag vom 19.11.2021Bezirksregierung genehmigt Haushalt 2021 und lobt die in den letzten Jahren verfolgte Haushaltspolitik
Stadt kann geplante Ausgaben tätigen, Wirtschaft profitiert
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 18. November 2021 den Haushalt der Stadt Mülheim an der Ruhr genehmigt. Nachdem bereits die Jahre 2019 und 2020 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurden, ist auch die Haushaltsplanung für die kommenden Jahre durch die Bezirksregierung positiv bewertet worden, für das laufende Jahr wird von einem positiven Ergebnis von rund 6,2 Millionen Euro ausgegangen. „Das erneute Erreichen des Haushaltsausgleiches mit Konsolidierungshilfen begrüße ich als positive Bestätigung der von der Stadt in den letzten Jahren verfolgten Haushaltspolitik. Die Stadt plant in vieler Hinsicht vorsichtig und kann ihre Haushaltsziele voraussichtlich auch im Jahr 2021 erreichen. Die Umsetzung und aktive Fortentwicklung der städtischen Konsolidierungsmaßnahmen stützen diese positive Entwicklung“, so die Regierungspräsidentin.
Damit wird die vorläufige Haushaltsführung beendet und Ausgaben können wie geplant getätigt werden. Dies wird insbesondere die Wirtschaft in der schwierigen Zeit der immer noch anhaltenden Corona-Krise stützen.
Ein Schritt, den Kämmerer Frank Mendack begrüßt. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bei der Haushaltsgenehmigung – wie rechtlich vorgesehen – isoliert und damit ausgeblendet wurden. So rechnet der Kämmerer allein für das laufende Jahr mit einem Defizit von rund 45 Millionen Euro. „Wir müssen als überschuldete Stadt, trotz Haushaltsgenehmigung und Lob für unseren Sparwillen, den Weg der Konsolidierung konsequent fortsetzen, insbesondere steht noch der Beschluss zum ÖPNV aus“, so Mendack.
Die von der Bezirksregierung angesprochene Belastung durch die Covid-Abschreibung ab 2025 hat das Finanzdezernat der Stadt Mülheim an der Ruhr bereits bis mindestens 2027 über den Jahresabschluss 2020 berücksichtigt (Rückstellung 13 Millionen Euro).
Sorge bereitet aktuell die Schlechterstellung beim Gemeindefinanzierungsgesetz gegenüber kreisangehörigen Kommunen, die auch aus der Sicht des Städtetages „weder sachgerecht noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den übergemeindlichen Finanzausgleich gemäß Artikel 79 Landesverfassung (LV) vereinbar ist.“
Nach wie vor fehlt - trotz idealem Zinsniveaus- eine Altschuldenlösung.
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Stand: 19.11.2021
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