Landschaftsplan - Abschnitt A 6.1 -Naturräumliche Gliederung

Landschaftsplan - Abschnitt A 6.1 -Naturräumliche Gliederung

Die Stadt Mülheim liegt im Grenzbereich mehrerer naturräumlicher Großeinheiten.

Das Ruhrtal nebst begleitenden Terrassenplatten bildet den nördlichsten Ausläufer des Bergisch-Sauerländischen Gebirges und tritt an der sog. "Mülheimer Pforte" nach Nordwesten in das Niederrheinische Tiefland ein, zu dem außer der Ruhrniederung auch noch das Gebiet um Mülheim-Styrum und der Mülheimer Wald zählen. Im Osten und Nordosten der Stadt streicht das Schiefergebirge aus und geht ohne scharfe Grenzen in die Westfälische Bucht über.

Gliederung nach Paffen et al. (1963):

33 Bergisch-Sauerländisches Gebirge
337 Bergisch-Sauerländisches Unterland
3371 Niederbergisch-Märkisches Hügelland
3371.0 Niederbergische Höhenterrassen
3371.2 Ruhrtal

54 Westfälische Bucht
545 Westenhellweg

55 Niederrheinische Bucht
550 Bergische Heideterrassen
550.1 Hilden-Lintorfer-Sandterrassen

57 Niederrheinisches Tiefland
575 Mittlere Niederrheinebene
575.3 Rechtsniederrheinische Niederterrassenebene



Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 19.12.2005

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