Archiv-Beitrag vom 18.04.2018Ein guter Vorsatz: "Häufchenfreie Spielflächen für Mülheim an der Ruhr!"
Appell an alle Hundehaltenden
"Ich drück dem Hundehalter eine Tüte in die Hand" so die Beschreibung einer neuen Spielplatzpatin zum Thema Hundehaufen. In fast allen Fällen schauen die Hundehalter verdutzt und machen dann die Hinterlassenschaften weg. Obwohl es dort gar nicht dazu hätte kom-men dürfen: Der Hund darf sich nach den Vorschriften der Anlagensatzung überhaupt nicht auf dem Spielplatz aufhalten!
Laut der städtischen Satzung sind Hunde auf Spielplätzen verboten.
Dies gilt auch für angeleinte Hunde! Innerhalb der restlichen, für Hunde zugelassenen Flächen einer Grünanlage, sind Hunde immer anzuleinen.
Die Plastik: Kind im "Kackhaufen" wurde von Tom Damen (Kinderbüro Oberhausen unterwegs) gebaut.
Foto: Elfriede Majer
Oftmals wird dieses Verbot von Hundehaltenden nicht eingehalten, besonders dort, wo öffentliche Wege an Spielplätzen vorbeigehen.
Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung (BV) 3, Hermann-Josef Hüßelbeck, hatte die Spielplatzpaten eingeladen, um über das Problem "Spielplätze und Hunde" zu sprechen.
Leider machen viele Kinder die Erfahrung, dass das Ballspielen auf der Wiese und die Nutzung des Spielplatzes nicht möglich ist, da die "Haufen" der Hunde die Wiese und den Spielplatz verschmutzen.
Wenn es beim Spaziergang mit dem angeleinten Hund doch einmal passiert: „Liebe Hundebesitzer: Lassen Sie das "Geschäft ihres Hundes" nicht liegen! Der Hund ist unschuldig - Herrchen und Frauchen räumen es selbstverständlich weg! Anstand, Vernunft und Gesetz gebieten es! Der Hund weiß ja nicht, wo er sein Geschäft verrichten darf und wo nicht. Kinder lieben Tiere und das soll auch so bleiben, Hundehaufen sollen die Beziehung nicht stören.“
Besonders auf Spielplätzen ist es daher selbstverständlich:
"Häufchen machen dürfen nur die Kinder mit der Sandform"!
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Stand: 18.04.2018
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