Abkürzungen mit kurzen Erläuterungen
Überblick über die in Bebauungsplänen häufig vorkommenden Abkürzungen mit kurzen Erläuterungen gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO in der Fassung von 2017)
Baugebiete
WR Reines Wohngebiet
- Dient ausschließlich dem Wohnen.
WA Allgemeines Wohngebiet
-
Dient vorwiegend dem Wohnen. Aber auch kleinere Läden, Gastwirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe und kirchliche Einrichtungen sind möglich.
WB Besonderes Wohngebiet
- Dient vorwiegend dem Wohnen in Bereichen schon entstandener besonderer Eigenart, aber auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, wenn sie mit dieser Wohnnutzung vereinbar sind. Die Wohnnutzung soll fortentwickelt werden.
MI Mischgebiet
- Dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
MU Urbanes Gebiet
- Dient dem Wohnen in Kombination mit der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichwertig sein.
MK Kerngebiet
- Dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtung der Wirtschaft und der Verwaltung. Wohnungen können ausnahmsweise zugelassen werden.
GE Gewerbegebiet
- Dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
GI Industriegebiet
- Dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Gebieten unzulässig sind.
SO Sondergebiet
- Unterschieden werden Sondergebiete, die der Erholung dienen (Wochenendhaus-, Ferienhaus-, Campingplatzgebiete) und
- Sonstige Sondergebiete: Unter Sonstige Sondergebiete fallen insbesondere Gebiete für den Fremdenverkehr, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen/Ausstellungen/Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete und Gebiete für Anlagen, die der Erforschung/Entwicklung/Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Darüber hinaus können gegebenenfalls Nutzungen, die nicht den oben genannten Kategorien zuzuordnen sind, als Sonstige Sondergebiete festgesetzt werden.
Maße der baulichen Nutzung
II als Obergrenze festgesetzte Zahl der Vollgeschosse
- Die römische Ziffer entspricht der Zahl der Vollgeschosse. Ist die römische Ziffer mit einem Kreis versehen, gibt sie die zwingende Zahl der Vollgeschosse an.
GRZ Grundflächenzahl
- Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter (m²) Grundstücksfläche im Bauland mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
Beispiel: Grundstücksgröße 300 m² / GRZ 0,4
300 m² x 0,4 = 120 m² Grundfläche
GFZ Geschossflächenzahl
- Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Bauland zulässig sind. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen ermittelt.
Beispiel: Grundstücksgröße 300 m² / GFZ 0,8
300 m² x 0,8 = 240 m² Geschossfläche
Bauweisen
o offene Bauweise
- Hier werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder als Hausgruppen mit einer Länge von höchstens 50 Meter errichtet.
g geschlossene Bauweise
- Hier werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, wenn nach der vorhandenen Bebauung möglich.
a abweichende Bauweise
- Eine Bauweise, die sich nicht unter offener oder geschlossener Bauweise einordnen lässt, im Plan daher besonders beschrieben wird.
Im Bebauungsplanverfahren werden folgende Ämter tätig, die auch Auskünfte erteilen:
Erarbeitung von Bebauungsplänen
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
Technisches Rathaus
45468 Mülheim an der Ruhr
oder
E-Mail: amt61@muelheim-ruhr.de
Telefon: 0208 / 455-6100
Fax: 0208 / 455-6199
Auszüge und Kopien der Bebauungspläne
ServiceCenterBauen
Zentrale Auskunft:
Hans-Böckler-Platz 5, Erdgeschoss
Technisches Rathaus
Telefon: 0208 / 455-6000
Kontakt
Stand: 05.12.2023
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