Archiv-Beitrag vom 28.10.2021ACHTUNG: Stadt warnt vor Betrüger*innen
Aus gegebenem Anlass weist der Fachbereich Finanzen der Stadt Mülheim darauf hin, dass grundsätzlich keine telefonischen Terminanfragen bei Bürger*innen zur Kontrolle von Wohnungen, Häusern oder anderer Gebäude im Zuge der Grundsteuerreform durch die Stadt Mülheim an der Ruhr durchgeführt werden. „Ebenso wenig finden Begehungen oder Hausbesuche durch die Stadt Mülheim für Zwecke der Grundsteuerveranlagung statt“, stellt Stadtsprecher Volker Wiebels in aller Deutlichkeit fest.
Die Veranlagung der in überarbeiteter Form ab 2025 gültigen Grundsteuer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der durch das Finanzamt Mülheim übermittelten Messbeträge. „Diese werden vom Finanzamt Mülheim aufgrund der voraussichtlich ab Sommer 2022 einzureichenden Steuererklärungen berechnet“, so der Stadtsprecher.
Grundsätzlich gilt: „Sollten Sie E-Mails mit dem vermeintlichen Absender Stadt Mülheim an der Ruhr erhalten, achten Sie bitte darauf, dass die Stadt Mülheim ausschließlich E-Mail-Adressen mit der Endung „@muelheim-ruhr.de“ nutzt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns über die auf der Internetseite der Stadt Mülheim abrufbaren Telefonnummern oder über die Bürgeragentur unter Telefon 455-1644“, bittet Wiebels.
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Stand: 28.10.2021
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