Adoption
Sie möchten ein Kind adoptieren oder Ihr Kind zur Adoption frei geben?
Sie sind schwanger und benötigen Beratung?
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Adoption.
Schwangerschaft und Adoption
Leibliche Eltern oder Schwangere, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, können sich hier beraten und begleiten lassen.
Ein Austausch mit der Schwangerenkonfliktberatung kann hergestellt werden.
Wenn Sie Informationen für eine vertrauliche Geburt benötigen, können Sie sich an eine Schwangerenkonfliktberatungsstelle wenden.
Weitere Infos erhalten Sie im Beitrag "Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung".
Voraussetzungen für eine Adoption aus Sicht des Kindes
Uns liegt es am Herzen, für das Kind Eltern zu finden, die in der Lage sind, die Elternrolle einzunehmen, sich liebevoll zu kümmern und dem Kind ein dauerhaftes Zuhause zu geben.
Das Ziel der Adoption ist, diesem Kind Geborgenheit, Zuwendung und Förderung in einem rechtlich abgesicherten Rahmen zu geben, so dass es sich gesund entwickeln kann.
Voraussetzungen für eine Adoption seitens der Adoptiveltern
Gerne können Sie einen ersten Kontakt zu uns herstellen und wir besprechen eine mögliche Bewerbung als Adoptiveltern.
In diesem Rahmen brauchen wir Unterlagen, wie zum Beispiel ein erweitertes Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und Gehaltsnachweise. Zudem sollten Sie über ausreichenden Wohnraum verfügen.
Im Rahmen von mehreren Gesprächen werden unter anderem das eigene Leben und Ihre Erziehungsvorstellungen beleuchtet und reflektiert.
Uns ist es sehr wichtig, dass Sie ein stabiles Lebensumfeld entwickelt haben, in dem das Kind gesund groß werden kann.
Sie werden intensiv auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet und geschult.
Stiefkindadoption
Die Hälfte der in Deutschland Adoptierten sind leibliche Kinder eines Elternteils, dessen neue Partnerin*neuer Partner das Kind adoptieren möchte.
Kinder werden von den Stiefeltern adoptiert, mit denen sie bereits zusammenleben und eine intensive Eltern-Kind-Bindung entstanden ist.
Zu dem abgebenden Elternteil besteht keine emotionale Bindung mehr.
Die Adoptionsvermittlungsstelle ist in dem Prozess der Stiefkindadoption eingebunden und berät alle Beteiligten. Es besteht grundsätzlich eine Beratungspflicht für alle Beteiligten vor der notariellen Beurkundung des Antrags auf Adoption und der Abgabe der notariell zu beurkundenden Einwilligungserklärung. Die Adoptionsvermittlungsstelle hat jeder beratenen Person eine Bescheinigung über die Beratung auszustellen.
Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare
Leibliche Kinder eines Elternteils (Mutter) werden von der (Co-)Mutter adoptiert. Der biologische Vater tritt oftmals nicht in Erscheinung und es besteht keine emotionale Bindung. Die Adoptionsvermittlungsstelle ist in dem Prozess der Stiefkindadoption eingebunden und berät alle Beteiligten. Eine Beratungspflicht vor notarieller Beurkundung des Antrags bei einem Notar*einer Notarin besteht für gleichgeschlechtliche Paare nicht.
Welche Haltungen und Einstellungen sind bei einer Adoption wichtig?
Sie möchten dem Kind dauerhaft als Familie liebevoll zur Seite stehen.
Uns liegt dabei eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit am Herzen.
Es ist wichtig, den leiblichen Eltern und deren Lebensumständen mit Verständnis und Akzeptanz zu begegnen.
Ansprechpersonen
Adoptionsvermittlungsstelle / Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Broich, Speldorf, Saarn, Selbeck, Mintard
Denise Volkar, E-Mail: versenden
Styrum, Dümpten, Winkhausen, Heißen, Heimaterde, Stadtmitte, Fulerum, Holthausen, Raadt, Menden, Ickten
Lea Hechenrieder, E-Mail: versenden
Weitere Informationen erhalten Sie in der beigefügten PDF-Datei.
Kontakt
Kontext
Stand: 04.11.2024
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