Archiv-Beitrag vom 07.09.2021Änderung zur Aufhebung von Quarantänen bei infizierten Personen
338 Mülheimerinnen und Mülheimer sind derzeit Corona-positiv und befinden sich
deshalb in Quarantäne. Bislang musste jede Quarantäne einzeln vom Gesundheitsamt
aufgehoben werden. Dies ändert sich nun. Die angeordnete Quarantäne endet daher bei Corona-positiven Personen ab sofort unter folgenden Voraussetzung ohne explizite
Quarantäneaufhebung des Gesundheitsamtes:
- 48 Stunden vor Ende der Quarantäne muss der*die Patient*in dauerhaft symptomlos sein.
- Dem Gesundheitsamt muss zum Ende der Quarantäne, in der Regel zum letzten Tag, ein negativer Befund (PCR- oder PoC-Test) zugesandt werden (per E-Mail an corona@muelheim-ruhr.de). Die Quarantäne endet zum Ende des angegebenen Tages (zum Datumswechsel).
„Es wird keine Eingangsbestätigung geben, stattdessen gilt die Quarantäne automatisch als aufgehoben“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Pisani. „Von diesem Vorgehen versprechen wir uns eine Erleichterung für uns und vor allem für die Betroffenen“, so Pisani weiter. Das Gesundheitsamt wird weiterhin stichprobenartig kontrollieren, ob die Quarantäne bis zum letzten Tag eingehalten wird und ob die notwendigen Dokumente rechtzeitig vorliegen.
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Stand: 08.09.2021
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