Altersrente
Die Regelaltersgrenze wird ab dem Jahrgang 1947 stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 gilt für alle Versicherten der Rentenbezug mit 67 Jahren.
Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können bereits vorher ohne eine Kürzung Rente beziehen, sofern sie
- bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen und
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Die Mitarbeitenden des Renten- und Versicherungsamtes des Sozialamtes stehen Ihnen bei Fragen und/oder Berechnungen bezüglich der Rente zur Verfügung.
Kontakt
Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Terminanfragen sind per E-Mail unter versenden möglich!
Anschrift: Sozialamt, Amt 50-34, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Weitere Angaben finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".
Kontakt
Stand: 12.09.2024
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