Anhängerverzeichnis

Ein Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen I / Fahrzeugscheine in den Firmen verbleiben können und der*die Halter*in stattdessen eine Mehrfertigung des Anhängerverzeichnisses in den Zugfahrzeugen mitführen kann (§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV). Ein Anhängerverzeichnis kann sich jede Firma und jede Spedition im Bürgeramt ausstellen lassen, die sich im Besitz mehrerer Zugfahrzeuge und Anhänger befindet, soweit es sich um Mülheimer Fahrzeuge handelt!

Anhängerkupplung. Informationen zum Anhängerverzeichnis - Pixabay

Die Anzahl der Mehrfertigungen können Antragstellende selbst bestimmen. Bei der Beantragung sind die Kennzeichen, Fabrikate, Fahrgestellnummern, Leergewichte, zulässige Gesamtgewichte und die Tage der Erstzulassung mit anzugeben.

Bei Stilllegung eines Fahrzeugs oder Änderung (technische Daten) sind alle Ausfertigungen dieses Verzeichnisses der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen. Sollten Antragstellende bereits im Besitz eines Anhängerverzeichnisses sein und möchten, dass noch weitere Anhänger aufgenommen werden, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Es wird dann ein neues Anhängerverzeichnis mit allen Mehrfertigungen ausgestellt.

 

Unterlagen

Unterlagen

Falls möglich sollten alle Zulassungsbescheinigungen I / Fahrzeugscheine bei der Antragstellung vorgelegt werden, dies ist jedoch nicht zwingend.

 

Formulare

Formulare

  • Schriftlicher Antrag mit Angabe sämtlicher Kennzeichen

Antragsformulare können auch vorab unterhalb des Beitrages zum Ausdrucken heruntergeladen werden.

 

Gebühren

Gebühren

  • 2,60 Euro für die Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses je einzutragendes Fahrzeug
  • 2,60 Euro für die Berichtigung oder Ergänzung je hinzukommendes oder zu streichendes Fahrzeug
  • 1,00 Euro für jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses

 

Kontakt

Kontakt

Kontext


Stand: 24.05.2023

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