Anliegerstraßennetze
Im Straßennetz der Stadt sind nach ihrer kommunalen Verkehrsbedeutung zwei Hauptgruppen von Straßen zu unterscheiden:
- Übergeordnete Straßen, die das Vorbehaltsnetz bilden
- Anliegerstraßen, die als Anliegerstraßennetze die nachgeordneten Erschließungssysteme für die einzelnen Wohn- und Gewerbegebiete bilden.
Für die Anliegerstraßen gelten besondere Ausbaustandards, die auf die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion ausgelegt sind.
Die Anliegerstraßen der Wohngebiete der Stadt Mülheim an der Ruhr befinden sich in der Regel in Tempo 30-Zonen.
Weitere Infos im Beitrag Übergeordnertes Straßennetz / Vorbehaltsnetz.
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Stand: 24.08.2023
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