Anmeldung der Eheschließung
Sie möchten gerne heiraten? Dann ist der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe die förmliche Anmeldung beim Standesamt.
„Nicht amtlich“ können Sie auch vor der Anmeldung der Eheschließung bereits einen Termin zur Eheschließung reservieren.
Orte, Termine und Kosten können Sie online im Traukalender einsehen und buchen.
Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk die Partner*innen ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit.
Grundsätzlich sollen die Partner*innen die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden. Ist ein*e Partner*in aus wichtigem Grund verhindert, so ist eine Bevollmächtigung, um die Anmeldung der Eheschließung allein vorzunehmen, möglich. Einen entsprechenden Vordruck der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung hält das Standesamt für Sie bereit oder Sie laden sich diesen Vordruck am Ende dieses Beitrages herunter.
Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin mit der Anmeldung der Eheschließung die Pflicht der Standesbeamt*innen, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben (siehe unten).
Ist anhand der Anmeldung festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen, hat die Anmeldung eine Gültigkeit von sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die Eheschließung stattgefunden haben. "Wunschtermine" sollten frühzeitig beim Standesamt festgelegt werden.
Bei ausländischer Beteiligung gibt es allerdings auch Ausnahmen bezüglich der Geltungsdauer der vorgelegten Urkunden.
Die zentralen Kontaktdaten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Kontakt des Standsamtes am Ende des Beitrages.
Unterlagen
Grundsätzlich gilt, dass alle Partner*innen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen haben.
Darüber hinaus benötigen Sie:
- Eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters (falls nicht in Mülheim an der Ruhr geboren)
- Eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (erweiterte Meldebescheinigung). Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben, wird die erweiterte Meldebescheinigung direkt vom Standesamt ausgestellt.
Zusätzlich, wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
- Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen (falls nicht in Mülheim an der Ruhr geheiratet), diesen stellt Ihnen das Standesamt der Eheschließung aus.
Zusätzlich, wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde der Kinder
Im Einzelfall können allerdings weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich grundsätzlich beim Standesamt erkundigen:
- Ein*e Partner*in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- ein*e Partner*in ist nicht im Inland geboren,
- ein*e Partner*in hat im Ausland geheiratet,
- ein*e Partner*in ist im Ausland geschieden worden.
Gebühren
Was kostet eine Trauung?
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen und mehr.
Wie sind die Gebühren zu zahlen?
Die Zahlung der Gebühren sind nur per EC-Karte möglich!
Kontakt
Kontext
Stand: 10.05.2023
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