Anmeldung des Wohnsitzes für Ausländer*innen und deren deutschen Familienangehörigen
Wenn Sie nach Mülheim an der Ruhr umgezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier anmelden.
Die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgt sein. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie sich im Ausländeramt, Leineweberstraße 18 - 20 anmelden.
Mindestens ein Familienmitglied muss dazu persönlich Erscheinen. Ehepartner*innen benötigen keine Vollmacht. Volljährige mitziehende Kinder müssen eine Vollmacht ausstellen.
Hinweis:
Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug haben, nach einem Umzug entsprechend ändern zu lassen. Dies können Sie nach der Anmeldung im Bürgeramt erledigen.
Unterlagen
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Nationalpass (und gegebenenfalls Personalausweise der deutschen Familienangehörigen)
- Wohnungsgeberbescheinigung
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Heiratsurkunde
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Kinderausweis
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Geburtsurkunde
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Gegebenenfalls Scheidungsurteil und Sorgerechtserklärung
Kontakt
Stand: 03.07.2024
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