Beerdigungen und Bestattungen

 Friedhof Dümpten 1 (ehemalige Trauerhalle) - Walter Schernstein

Vor der Anmeldung einer Beisetzung muss vieles überlegt werden. 
In den meisten Fällen beauftragen Angehörige ein Bestattungsinstitut mit der Anmeldung einer Beisetzung, der Überführung des oder der Verstorbenen zum Friedhof und der Regelung sonstiger Formalitäten und erhalten durch die Bestatter*innen eine Beratung. 

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Sargbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Sterbefalls. Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes, spätestens 36 Stunden vor dem in Aussicht genommenen Beisetzungstermin bei der Friedhofsverwaltung schriftlich anzumelden.

Dafür sind die aktuellen Vordrucke (s. Anlagen im Kontext) der Friedhofsverwaltung zu verwenden.

Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung des Standesamtes über die Beurkundung des Todesfalles (Sterbeurkunde)

Außerdem können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Urkunde über das Nutzungsrecht einer Grabstätte
  • Eventuelle Einverständniserklärung der oder des Nutzungsberechtigten
  • Einäscherungsurkunde bei einer Urnenbeisetzung

Beisetzungstermine können mit der Friedhofsverwaltung vereinbart werden. Terminwünsche werden gerne bei Verfügbarkeit berücksichtigt.

Da die Gebühren einer Bestattung je nach Art, Ausführung und Ausstattung im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, ist für einen genaueren Kostenüberblick eine Einzelanfrage bei der Friedhofsverwaltung sinnvoll. Dies ist auch im Rahmen der Vorsorge noch zu Lebzeiten möglich und nicht ungewöhnlich.

Die Friedhofsgebühren gliedern sich nach Nutzungsgebühren für die Grabstätten je nach Grabart, Gebühren für die Durchführung der Beisetzung, Verwaltungsgebühren, Gebühren für die Nutzung von Bestattungseinrichtungen und sonstige in Anspruch genommene Nebenleistungen.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Aufstellung der Kosten, dass neben den friedhofsbezogenen Gebühren weitere Kosten, unter anderem für Bestattungsinstitute, Steinmetzbetriebe sowie Friedhofsgärtnereien entstehen können.

Bei Fragen zu den vorhandenen Grabarten, der Auswahl des Friedhofes, der anfallenden Gebühren, Terminabsprachen oder erforderlichen Unterlagen stehen wir Ihnen telefonisch oder vor Ort zur Verfügung.

Kontext


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Stand: 20.03.2025

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