Anmeldung einer Beisetzung
In den meisten Fällen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Anmeldung einer Beisetzung, der Überführung des oder der Verstorbenen zum Friedhof und der Regelung sonstiger Formalitäten. Gewünschte Details können jedoch selbst übernommen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Sargbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Sterbefalls. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
Ein notwendiges Anmeldeformular liegt dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung am Hauptfriedhof vor. Sie finden es auch als Anlage im Kontext.
Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils zurzeit gültigen Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr. Diese finden Sie in den untenstehenden Links.
Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte oder einem Reihengrab
- Eventuell Einverständniserklärung der oder des Nutzungsberechtigten
Auswahl der Grabart
Auswahl des Friedhofes
Beisetzungstermin
Bestattungsarten
Kosten einer Beisetzung
Auswahl der Grabart
Es werden grundsätzlich Gräber für Särge und Urnen sowie jeweils Reihen- und Wahlgrabstätten unterschieden.
Reihengräber werden nur als einzelne, der Reihe nach zu belegende Gräber ohne Auswahlmöglichkeit abgegeben. Das Nutzungsrecht erlischt nach Ende der Ruhezeit.
Wahlgräber können ausgewählte, zu Familiengrabstätten zusammengeführte Grabeinheiten aus mehreren Einzelgräbern sein. Im Sinne der Nutzung als Familiengrab über Generationen hinaus, kann das Nutzungsrecht über das ursprüngliche Nutzungsende hinaus verlängert werden.
Auswahl des Friedhofes
Auf den sechs städtischen Stadtteilfriedhöfen und dem Hauptfriedhof sind sowohl Sargbeerdigungen als auch Urnenbeisetzungen möglich, auf dem Altstadtfriedhof nur Urnenbeisetzungen. Es bestehen keine Bestattungsbezirke. Der Friedhof kann frei gewählt werden, sofern die gewünschte Grabart dort angeboten wird. Alle Verstorbenen können auf einem städtischen Friedhof in Mülheim beigesetzt werden. Einschränkungen für Auswärtige sind nicht vorgesehen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Friedhöfen und zu islamischen Bestattungen.
Beisetzungstermin
Beisetzungstermine werden von der Friedhofsverwaltung vergeben. Terminwünsche werden gerne bei Verfügbarkeit berücksichtigt.
Formulare:
- Umschreibung des Nutzungsrechts
- Bestimmung eines Rechtsnachfolgers oder einer Rechtsnachfolgerin
Bestattungsarten
Verstorbene können im Sarg oder in einer Urne beerdigt werden.
Kosten einer Beisetzung
Da die Gebühren einer Beisetzung je nach Art, Ausführung und Ausstattung im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, ist für einen genaueren Kostenüberblick eine Einzelanfrage bei der Friedhofsverwaltung - unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche - sinnvoll. Dies ist auch im Rahmen der Vorsorge noch zu Lebzeiten möglich und nicht ungewöhnlich.
Die Friedhofsgebühren gliedern sich in einzelne Nutzungsgebühren für die entsprechende Nutzungsdauer der Grabstätten von bis zu 30 Jahren, Gebühren für die Durchführung der Beisetzung, Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Nutzung von Bestattungseinrichtungen und sonstige in Anspruch genommene Nebenleistungen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Aufstellung, dass neben den friedhofsbezogenen Gebühren weitere Kosten, unter anderem für Bestattungsinstitute, Steinmetzbetriebe sowie Friedhofsgärtnereien entstehen. Sie erhalten nach einer Beisetzung in der Regel zwei Rechnungen, eine vom Bestattungsunternehmen und eine von der Friedhofsverwaltung.
Kontakt
Kontext
- Anmeldung_Beisetzung_Sarg_ (Dateigröße: 562 KB/-typ: pdf)
- Anmeldung_Beisetzung_Urne_ (Dateigröße: 562 KB/-typ: pdf)
Stand: 10.01.2024
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