Beratungen und Auskünfte in Rentenversicherungsangelegenheiten
Die Mitarbeiter*innen des Versicherungsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr beraten Sie bei Fragen zur Rentenart, zum Rentenbeginn und zur Rentenhöhe sowie über weitere Möglichkeiten des Rentenrechts. Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist ständig Änderungen unterworfen. Umfassende und kompetente Informationen sind daher besonders wichtig.
Das Mülheimer Versicherungsamt ist zuständig für alle Bürger*innen, die in Mülheim an der Ruhr wohnhaft oder beschäftigt sind. Es erteilt, neutral und ortsnah, sachkundige Auskünfte über die gesetzliche Sozialversicherung insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Renten- und Versicherungsamt ist eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Stadtverwaltung und aus Datenschutzgründen nicht mit der Deutschen Rentenversicherung verknüpft. Ihr Versicherungskonto kann von dem Mitarbeiter*innen nicht eingesehen werden.
Aus diesem Grund müssen Sie Ihre Rentenauskünfte/Versicherungsverläufe zu Ihrem Termin bitte zwingend mitbringen oder im Vorfeld über Ihren zuständigen Rententräger beantragen.
Zudem können wir aus oben genannten Gründen keine Hinweise zu Bearbeitungsständen oder bereits laufenden Verfahren sowie Korrekturen, beziehungsweise Berichtigungen bereits festgestellter rentenrechtlichen Zeiten vornehmen. Dies geht nur über Ihren zuständigen Rententräger Deutsche Rentenversicherung
Im Einzelnen helfen wir Ihnen bei folgenden Angelegenheiten weiter:
- Rentenanträge aller Art und Hinzuverdienstmöglichkeiten
- Beratungen vor Renteneintritt/Erwerbsminderungsrente
- Beratung zu Rentenkürzungen
- Kontenklärung zur Anrechnung Ihrer rentenrechtlichen Zeiten
- Kindererziehungszeiten
- Aufnahme von Verhandlungsniederschriften
- Kontenklärungen für den bevorstehenden Versorgungsausgleich
- Altersteilzeit und Rente
- Beitragserstattung/Beitragszahlung
- Eidesstattliche Erklärungen für versicherungspflichtige Rentenzeiten
- Feststellung ausländischer Versicherungszeiten
- Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz
- Amtliche Beglaubigungen für Rentenzwecke
Die Inanspruchnahme des Versicherungsamtes in Angelegenheiten der Sozialversicherung ist kostenlos.
Unterlagen
Altersrente/Regelaltersrente
Zur Rentenantragstellung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenauskunft/Versicherungsverlauf der Rentenversicherungsträger
- Bankverbindung einschließlich IBAN
- Krankenversicherungskarte (Angaben über Ihre Krankenversicherungsverhältnisse der letzten 25 Jahre)
- Ggfs. Angabe der privaten Krankenversicherung
- Steuer-Identifikationsnummer
Erwerbsminderungsrente
- Zur Rentenantragstellung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenauskunft/Versicherungsverlauf der Rentenversicherungsträger
- Bankverbindung einschließlich IBAN
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Atteste und Gutachten/ Entlassungsberichte Krankenhaus
- Angaben über Ihre Krankenversicherungsverhältnisse der letzten 25 Jahre
- Formulare R 0210 und R 0215 bereits ausgefüllt R0210 - Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung und R0215 - Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung
Hinterbliebenenrente
Zur Rentenantragstellung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Nachweise der oder des Verstorbenen:
- Rentenanpassungsmitteilung eventuelle Pensionsbezüge
- Lehrvertrag oder Lehrzeugnis (bei Renteneintritt vor 2001)
- Sterbeurkunde (Ausfertigung „Zur Vorlage bei der Sozialversicherung“)
- Falls der Verstorbene noch keine Rente bezog:
- - Versicherungsverlauf/Rentenauskunft des Verstorbenen
- Nachweise der/des Hinterbliebenen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung einschließlich IBAN
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Heiratsurkunde oder Stammbuch
- Geburtsurkunde (bei Waisenrente)
- Rentenanpassung
- Nachweis über weitere Leistungen (zum Beispiel Unfall-, Betriebs-, Werks-, Auslands- und Hinterbliebenenrenten, Pension: hier Festsetzung über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten)
- Falls noch keine eigene Rente bezogen wird, sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Einkommensnachweis
- Angaben über Ihre Krankenversicherungsverhältnisse der letzten 25 Jahre
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II)
- eigene Versicherungsnummer/Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
Bei volljährigen Waisen zusätzlich:
- Personalausweis
- Bankverbindung einschließlich IBAN
- Sozialversicherungsnummer (falls vorhanden)
- Steuer-ID
Kontenklärung (Vervollständigung und Aufbereitung des persönlichen Rentenkontos)
Zur Kontenklärung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenauskunft/Versicherungsverlauf der Rentenversicherungsträger
- Soweit vorhanden und noch nicht im Versicherungskonto erfasst:
- Nachweise über Schule/Studium ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Berufsausbildungen (zum Beispiel Lehre) - auch wenn die Zeit als Beitragszeit bereits im Versicherungskonto aufgeführt ist
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II)
- Wehr- und Zivildienstbescheinigungen
- Nachweise über Beitrags- und Beschäftigungszeiten (zum Beispiel Versicherungskarten, Meldungen zur Sozialversicherung, Gehaltsabrechnungen)
- Geburtsurkunden der Kinder (Familienbuch)
- Schwerbehindertenausweis und der Bescheid des Versorgungsamtes
- Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
Bitte überprüfen Sie im Vorfeld Ihren Versicherungsverlauf, ob unten aufgeführte Unterlagen für Ihr Anliegen zutreffen:
- Schwerbehindertenausweis und der Bescheid des Versorgungsamtes ab 50 Prozent GdB, beziehungsweise 40 Prozent mit gestelltem Verschlimmerungsantrag
- Nachweise über Schule/Studium ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Berufsausbildungen (zum Beispiel Lehre) - auch wenn die Zeit als Beitragszeit bereits im Versicherungskonto aufgeführt ist
- Nachweis der Elterneigenschaft (zum Beispiel Geburtsurkunde eines Kindes)
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II)
- Nachweis über weitere Leistungen (zum Beispiel Unfall-, Betriebs-, Auslands-, Hinterbliebenenrenten, Pension)
Die jeweils erforderlichen Unterlagen legen Sie bitte im Original vor. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Sollte eine persönliche Antragstellung nicht möglich sein, kann eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen.
Eine Terminanfrage unter Angabe des Anliegens (gegebenenfalls Nennung des Rentenbeginns und Angabe einer Telefonnummer) können Sie hier stellen:
versenden
Wenn Sie keine Mailadresse haben, können Sie über die Telefonnummer: 0208 / 455 -0 des Kommunikationscenters der Stadt Mülheim an der Ruhr einen Rückrufwunsch anfragen.
Kontakt
Stand: 04.11.2024
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