Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei Einbürgerung
Wenn Sie nach einer Einbürgerung erstmals Ausweisdokumente benötigen, wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Für die erstmalige Beantragung von Personaldokumenten sind die ausgehändigten Einbürgerungsunterlagen der Einbürgerungsstelle des Ordnungsamts vorzulegen.
HINWEIS
Ab dem 01.05.2025 sind digitale Fotos bei der Beantragung von Ausweis- und Reisedokumenten verpflichtend. Auf Fotopapier erstellte Fotos dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Die digitalen Fotos erstellen Sie entweder kurz vor Ihrer Terminwahrnehmung an den dann verfügbaren Fototerminals im Bürgeramt, oder bei einem privaten Fotodienstleister, der eine zertifizierte Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbietet und Ihnen einen QR- Code zum Abruf zur Vorlage beim Bürgeramt übergibt.
Welcher Fotograf eine Cloud-Übermittlung an das Bürgeramt anbietet finden Sie hier. Zusätzlich bietet der Drogeriemarkt "dm" in jeder Filiale die digitale Lichtbilderstellung an.

Unterlagen
- Einbürgerungsurkunde
- Biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
- Einbürgerungsunterlagen des Ordnungsamts
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Eheurkunde)
- ausländischer Pass, falls noch vorhanden

Gebühren
Personalausweis
- Unter 24 Jahre 22,80 Euro
- Ab 24 Jahre 37,00 Euro
Reisepass
- Unter 24 Jahre 37,50 Euro
- Ab 24 Jahre 70,- Euro

Kontakt
Stand: 17.03.2025
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