Ausübung selbständiger Tätigkeit

Ausländer*innen die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis (früher unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) sind, dürfen sich ohne Probleme selbständig machen und ein Gewerbe anmelden.

Selbstständige junge Frau arbeitet in ihrem Home-Office und packt Päckchen mit Produkten aus ihrem Online-Shop. - Canva

Bei Ausländer*innen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist gegebenenfalls eine Auflagenänderung erforderlich. Die Änderung der Auflagen kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass diese Änderung nur bei Vorliegen eines besonderen örtlichen Bedürfnisses oder übergeordneten wirtschaftlichen Interesses erfolgen kann. Da für diese Prüfung die zuständigen Gewerbefachbehörden zu beteiligen sind, ist es sinnvoll, den formellen Antrag auf einem Zusatzblatt mit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung zu ergänzen.

 

Gebühren

Gebühren

Die Gebühr für eine Auflagenänderung beträgt 50,- Euro.

 

Kontakt

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Stand: 03.07.2024

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