Auswahl der Grabart
Es werden grundsätzlich Gräber für Särge und Urnen sowie jeweils Reihen- und Wahlgrabstätten unterschieden.
Reihengräber werden nur als einzelne, der Reihe nach zu belegende Gräber, ohne Auswahlmöglichkeit abgegeben. Das Nutzungsrecht erlischt nach Ende der Ruhezeit (25 Jahre).
Wahlgräber können ausgewählte, zu Familiengrabstätten zusammengeführte Grabeinheiten aus mehreren Einzelgräbern sein. Im Sinne der Nutzung als Familiengrab über eine Generation hinaus kann das Nutzungsrecht über das ursprüngliche Nutzungsende hinaus verlängert werden.
Im Einzelnen gibt es zu jeder grundsätzlichen Bestattungsform noch verschiedene Möglichkeiten, hierzu beraten wir Sie gerne.
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Stand: 16.12.2024
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