Archiv-Beitrag vom 19.12.2018Bahnhofsausbau und Barrierefreiheit
Verkehrsminister Wüst und Vertreter der Zweckverbände übergeben Zuwendungsbescheide
Das Ministerium für Verkehr teilt mit:
Verkehrsminister Hendrik Wüst und Vertreter der drei SPNV-Zweckverbände übergaben am 18. Dezember 2018 im Verkehrsministerium Förderbescheide für die Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs in Nordrhein-Westfalen. Für sieben Maßnahmen zum Ausbau von Bahnstationen für den neuen RRX bekam die Deutsche Bahn jetzt Zuwendungsbescheide in Höhe von 22,5 Millionen Euro. Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in den Zweckverbänden VRR, NWL und NVR gab es sechs weitere Förderbescheide über insgesamt 4,1 Millionen Euro.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Der barrierefreie Ausbau erleichtert Menschen mit Behinderungen den ÖPNV zu nutzen und mobil zu bleiben. Barrierefreiheit senkt die Hemmschwelle zur Nutzung von Bus und Bahn und macht den ÖPNV kundenfreundlicher.“
Verkehrsminister Wüst (Mitte) und Vertreter der Zweckverbände übergeben Zuwendungsbescheide. Roland Jansen (Abteilungsleitung Verkehrs- und Straßenplanung) nimmt den Förderbescheid für Mülheim entgegen.
(Foto: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)
Förderbescheide für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen gingen nach Mülheim an der Ruhr, Recklinghausen, Erndtebrück, Werther (Westfalen), Enger und Bornheim. Zuständige Bewilligungsbehörden sind die Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland (NVR), Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), die die Landesmittel zur Förderung der Vorhaben an die Kommunen auszahlen.
Förderbescheide gab es auch für die Bahnhöfe Dortmund-Kurl, Minden, Geilenkirchen-Lindern, Geilenkirchen, Herzogenrath und Wuppertal-Vohwinkel, die so ausgebaut werden, dass dort künftig RRX-Züge halten können. Zuwendungsempfängerin ist hier die "DB Station & Service AG".
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des NRW-Ministeriums für Verkehr.
Eine Übersicht der Fördermaßnahmen ist zum Nachlesen und Herunterladen als pdf-Datei beigefügt.
Hintergrund:
Seit der jüngsten Änderung des ÖPNV-Gesetzes NRW ist auch die barrierefreie Umgestaltung von Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen ein Fördertatbestand im besonderen Landesinteresse. Haltestellen sollen in Zukunft von allen Personengruppen „ohne fremde Hilfe erreichbar, begreifbar und bedienbar“ sein.
Bei den Bahnhöfen steht die Herstellung der Anfahrbarkeit durch die neuen RRX Züge und die Barrierefreiheit der betroffenen Bahnsteige im Vordergrund. In erster Linie bedeutet dies eine Aufhöhung der Bahnsteige auf 76 Zentimeter sowie die Verlängerung auf 215 Meter Nutzlänge. Im Rahmen des Ausbaus werden ebenfalls Bahnsteigdächer in Stand gesetzt, die Bahnsteigausstattung angepasst, die Beleuchtung, Beschallung und Fahrgastinformation erweitert. Barrieren werden ab- und Aufzüge eingebaut sowie Blindenleitsysteme installiert.
Für die Anpassung der Bahnsteige an insgesamt 53 Stationen auf den RRX-Außenästen hatten Land, DB und die drei Aufgabenträger, für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Juni 2017 eine Vereinbarung mit Gesamtkosten von mehr als 200 Millionen Euro unterzeichnet. Finanziert werden die Maßnahmen vom Land Nordrhein-Westfalen, den drei SPNV-Aufgabenträgern NVR, VRR und NWL und der "DB
Station&Service AG".
Weitere Infos auf http://www.RRX.de.
Kontext
Stand: 19.12.2018
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