Barrierefreies Planen und Bauen
Barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen
Barrieren und Hindernisse sind in unserem Alltag für viele Menschen in unterschiedlicher Weise erleb- und fühlbar:
- Eltern mit Kinderwagen,
- Reisende mit schwerem Koffer, die vor Treppen stehen,
- Menschen mit einer Sehbehinderung, die nach einem für sie lesbaren Hinweisschild suchen,
- Senior*innen, die mit einer Gehhilfe oder einem Rollater unterwegs sind - oder
- natürlich Rollstuhlfahrende - seien es Sportler*innen mit Gipsbein oder Menschen mit einer Behinderung
- und viele mehr.
All diese Menschen haben aber eines gemeinsam: Sie möchten in ihrer jeweiligen Lebenssituation zurechtkommen, selbständig und ohne auf Hilfe angewiesen zu sein.
Menschen möchten ohne Hilfe ihr zu Hause verlassen und wieder aufsuchen können. Sie möchten ohne Hilfe Freund*innen und Verwandte besuchen. Eigenständig wollen Sie einkaufen, Ämter- und Behördengänge erledigen, ärztliche Termine wahrnehmen oder zur Krankengymnastik gehen, durch die Stadt bummeln, ein Café besuchen, Urlaub machen. Und all das, möglichst ohne Hindernissen zu begegnen, die sie nicht alleine bewältigen können. Damit dies möglich ist, sind sie auf eine barrierefreie Umwelt angewiesen.
Mit der Landesbauordnung NRW (BauO), die Anfang 2019 in Kraft getreten ist, sind auch die DIN 18040 Teil 1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" und Teil 2 "Wohnungen" als technische Baubestimmung eingeführt worden. Die DIN 18040 Teil 3 für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum ist die aktuellste technische Bestimmung in diesem Bereich und findet somit auch Anwendung. Alle drei Normen sind also bei Neubauten und/oder -gestaltungen anzuwenden und umzusetzen. Bei Umbauten und Sanierungen im Bestand sind diese Normen so weit als möglich umzusetzen.
Bereits 1989 hat die "Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen Mülheim" (kurz AGB) gemeinsam mit der Behindertenkoordinatorin des Amtes für Gesundheit und Hygiene eine Checkliste zum Thema "Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich" erarbeitet, bevor die oben genannten Normen überhaupt ein Thema waren. Die Checkliste entspricht weitestgehend der DIN 18040-1, geht aber in einigen Punkten darüber hinaus. Bauherren, Bauherrinnen und Planende können mit der Checkliste als Grundlage nachprüfen, ob kein Punkt übersehen wurde und darüberhinaus diese nutzen, um Angaben in der DIN besser zu verstehen.
2009 hat der Rat der Stadt Mülheim beschlossen, dass die Checkliste bei Um- und Neubauten im Bereich der Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt befinden, verbindlich durch den ImmobilienService umgesetzt werden müssen.
Verbindliche DIN-Normen: "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen"
- DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude"
- DIN 18040-2 "Wohnungen"
- DIN 18404-3 "Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum".
Für weitere Informationen wenden Sie sich gern per E-Mail an den ImmobilienService.
Kontakt
Stand: 12.09.2024
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