Bauakteneinsicht - Bauaufsicht
Grundeigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte wird auf Antrag Akteneinsicht in die objektsbezogenen Akten der Unteren Bauaufsichtsbehörde gewährt.
Die Einsicht durch Bevollmächtigte kann in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung oder Vollmacht der Grundeigentümer*innen gewährt werden.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, nutzen Sie bitte den folgenden Link:
Unterlagen
- Antrag auf Einsicht in Hausakten des Bauordnungsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
- Datenschutzhinweise EU-DSGVO Akteneinsicht
Gebühren
Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Anzahl der Bauakten.
Kontakt
Stand: 18.04.2024
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