Archiv-Beitrag vom 12.08.2021Baumaßnahme: Mellinghofer Straße Zechenbahn bis Stadtgrenze Oberhausen

Archiv-Beitrag vom 12.08.2021Baumaßnahme: Mellinghofer Straße Zechenbahn bis Stadtgrenze Oberhausen

Baumaßnahme: Mellinghofer Straße Zechenbahn bis Stadtgrenze Oberhausen

Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau beabsichtigt die Fahrbahnaufteilung der Mellinghofer Straße nördlich der Autobahn A 40 aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten für den Nutzermix ÖPNV, IV Fuß- und Radverkehr neu zu gestalten. Die Arbeiten beginnen mit der Einrichtung der Verkehrslenkung und Baufeldsicherung am 12. August 2021. Mit einer Fertigstellung ist für den Spätherbst zu rechnen.

Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau beabsichtigt die Fahrbahnaufteilung der Mellinghofer Straße nördlich der Autobahn A 40 aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten für den Nutzermix ÖPNV, IV Fuß- und Radverkehr neu zu gestalten. - Amt für Verkehrswesen und Tiefbau - Horst Chluba

Von den Teilmaßnahmen wird mit der Nutzungsänderung des Gehweges vom Grünen Weg bis zur Zechenbahn stadteinwärts begonnen. Auf diesem Abschnitt wird der Oberflächenbelag erneuert und die Insel am Rechtsabbieger zur Zechenbahn mit einer gesonderten Radwegspur ausgebaut. Die Lichtsignalanlage am Grünen Weg erhält eine Fuß- und Radwegquerung.

Dieser Bereich kann von Fußgängern und Radfahrern nicht genutzt werden. Eine Führung über den gegenüberliegenden Gehweg ist ausgeschildet. Der Verkehr wird auf einer Fahrspur an der Baustelle vorbeigeleitet. Zum Monatsende wird mit den Maßnahmen zwischen dem Grünen Weg und der Magdalenenstraße begonnen. Der begrünte Fahrbahnteiler wird erneuert und verlängert. Die Buskaps Grüner Weg werden behindertengerecht ausgebaut. Über bauauflaufbedingte geänderte Verkehrsführungen wird zeitnah informiert.

Als Ansprechpartner der beauftragten Baufirma A. Schön steht Herr Franke zur Verfügung. Seitens der Stadt MH wird das Projekt von Herrn Verhufen geleitet. Es ist ein ambitionierter Arbeitsablauf vorgegeben, um die Beeinträchtigungen für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer gering wie möglich zu gestalten. Behinderungen sind nicht zu vermeiden.

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Stand: 12.08.2021

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