Bebauungsplan "Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei" ab 17. Februar öffentlich einsehbar
Ab Montag, 17. Februar 2025 wird der Bebauungsplan „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ auf der städtischen Internetseite veröffentlicht und liegt zudem im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus (Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite) aus. Dort kann er bis einschließlich 19. März 2025 eingesehen werden. Die ausführliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr am 14. Februar 2025.
Foto: Helena Grebe, Stadt Mülheim an der Ruhr
Ziel des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße / ehemalige Stadtgärtnerei – H 21“ ist die langfristige Sicherung einer wirtschaftlichen Nachfolgenutzung für die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Mit dem Bebauungsplan werden folgende stadtplanerischen Ziele verfolgt:
- Vorbereitung einer Folgenutzung durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
- Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung durch Festsetzung von Baufenstern und Beschränkung der Gebäudehöhen
- Sicherung vorhandener Grün- und Gehölzstrukturen sowie Festsetzungen zu neuen Begrünungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen
Informationen zu Planung, Ort und Zeit können ab dem 17. Februar 2025 hier auf der städtischen Internetseite abgerufen werden.
Am Rosenmontag, 3. März 2025 bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 17.02.2025
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