Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften können im Bürgeramt amtlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Im Unterschied dazu können beispielsweise sogenannte "öffentliche Beglaubigungen" oder Erklärungen im Rentenverfahren im Bürgeramt leider nicht beglaubigt werden.
Die Unterschrift sollte erst in Gegenwart des*der beglaubigenden Bediensteten vollzogen werden. Andernfalls muss die Unterschrift genau mit der eines vorgelegten Personalausweises oder Passes übereinstimmen.
Soll dagegen eine Kopie beglaubigt werden erhalten Sie im Beitrag "Beglaubigung von Kopien" alle Informationen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Schriftstück, das beglaubigt werden soll
Gebühren
- 3,- Euro je Beglaubigung
Gegebenenfalls zuzüglich
- 0,50 Euro je Fotokopie im Bürgeramt
Kontakt
Stand: 21.05.2024
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