Bekanntmachung: Förmliches Verfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung

Bekanntmachung: Förmliches Verfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung

Bekanntmachung über das förmliche Verfahren zu Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung 

Auslegung des Antrages der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Rohwasser aus der Wassergewinnungsanlage Essen-Kettwig vor der Brücke zum Zwecke der öffentlichen Trinkwassergewinnung gemäß § 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG-Wasserhaushaltsgesetz) Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Antrag der RWW GmbH erhalten und fordert die Stadt Mülheim an der Ruhr auf die eingereichten Antragsunterlagen gemäß § 73 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG-Landeswassergesetz) diesen zur Einsichtnahme in die Antragsunterlagen öffentlich auszulegen.

Der Auslegungstext wird hiermit bekannt gegeben und ist unter unten angegeben Link abrufbar.

Eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen ist im Amt für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Raum 12.15, in der Zeit vom 04.12.2024 bis 10.01.2025 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 – 14:30 Uhr möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr aufgrund von Betriebsferien in der Zeit vom 23.12.2024 bis 31.12.2024 geschlossen ist. In dieser Zeit ist keine Einsichtnahme möglich. Eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer: 0208 / 455 - 7007 oder 0208 / 455 -78 7015 oder per Mail an uwb@muelheim-ruhr.de ist wünschenswert.

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Stand: 04.12.2024

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