Bewohner*innenparken in Mülheim an der Ruhr

Das Foto zeigt einen Motorroller und ein Auto geparkt in einer Straße mit Kopfsteinpflaster und Altbauten. Autos, Motorrad, Motorräder, Parken, Kraftfahrzeuge - Pixabay

Für Bewohner*innen besonders belasteter Wohngebiete hat die Stadt Erleichterungen für das Parken durch die Einrichtung des Bewohner*innenparkens vorgesehen.

In den innenstadtnahen Wohnquartieren kommt es durch eine gleichzeitige Nachfrage unterschiedlicher Nutzungsgruppen (Bewohner*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Besucher*innen, Lieferdienste, Pendler*innen und mehr) häufig zu Parkproblemen im öffentlichen Straßenraum.

Übersicht der Bewohnerinnenparkzonen der Stadt Mülheim an der Ruhr, Zone A und Zone B - Elena Orlik, Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Verkehrswesen und Tiefbau

Wer in einer Bewohner*innenparkzone amtlich gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt, kann eine Ausnahme­genehmigung zum Parken für Bewohner*innen beantragen. 

Diese Ausnahmegenehmigung kann online beantragt werden. Den Online-Antrag finden Sie unterhalb des Beitrags.

Sie können Ihren Bewohner*innenparkausweis auch persönlich im Ordnungsamt beantragen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.

Gebühren

Gebühren

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Jahresgebühr für die Ausstellung der Parkausweise je 150,00 Euro.

Die Änderung einer bestehenden Genehmigung kostet 20,00 Euro.

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 02.04.2024

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