Blaue EU-Karte (Blue Card)

Blaue EU-Karte (Blue Card)

Die Blaue Karte ist für ausländische Staatsangehörige, die keine EU-Bürger*innen sind, zum Zwecke der Erwerbstätigkeit innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates.

Voraussetzungen für die Beantragung

  • Personen, die einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen oder einen ausländischen - mit einem deutschen vergleichbaren - Hochschulabschluss besitzen,
  • eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten und
  • ein Jahresbruttoeinkommen von 45.300 Euro für qualifizierte Berufe und ein Jahresbruttogehalt für Mangelberufe von 41.042 Euro haben. Mangelberufe sind beispielsweise Naturwissenschaftler*in, Mathematiker*in, Architekt*in, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner*in, Designer*in, Ingenieur*in, Ingenieurwissenschaftler*in, Humanmediziner*in, sowie akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Teil eines Visum für Deutschland. Ein Visum kann einem Ausländer oder einer Ausländerin vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von der deutschen Auslandsvertretung erteilt werden. - Canva

Für die Einreise in das Bundesgebiet ist ein entsprechendes Visum bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) zu beantragen. Informationen zur Beantragung des Visums finden Sie beim Auswärtigen Amt oder auf der Seite der deutschen Auslandsvertretung.

Vorzulegende Unterlagen

  • Nationalpass
  • Biometrisches Foto
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (mit Übersetzung)

Die Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu vier Jahre erteilt werden.

Niederlassungserlaubnis

Blue-Card-Inhabende können eine Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Bei Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen der Stufe B1 bereits nach 21 Monaten.

Gebühren

  • Ersterteilung:                                               100,- Euro
  • Verlängerung (bis zu drei Monaten):             96,- Euro
  • Verlängerung (mehr als drei Monate):          93,- Euro
  • Änderung und Verlängerung:                        98,- Euro
  • Niederlassungserlaubnis:                            113,- Euro 

Hinweis:
Ehepartner*innen von Blue-Card-Inhabenden dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Für die Einreise der Eherpartner*innen von Blue-Card-Inhabenden sind keine Nachweise deutscher Sprachkenntnisse oder andere Integrationsmaßnahmen notwendig.

Allgemeine Informationen über die Blaue Karte können auf der Seite des Auswärtigen Amtes für Migration und Flüchtlinge eingesehen werden.

Kontakt


Stand: 17.12.2024

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