Briefwahlanträge ab Mitte Januar online möglich
Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl ab dem 13. Januar 2025 online über die Seite wahlschein.muelheim-ruhr.de beantragen - auch wenn die Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegt. Darauf macht das Wahlamt der Stadt Mülheim an der Ruhr aufmerksam.
Foto: Helena Grebe
Die Wahlbenachrichtigungen kommen dann zwischen dem 24. Januar und dem 1. Februar 2025 per Post. Ein QR-Code führt auf die Seite wahlschein.muelheim-ruhr.de. Wer die Briefwahlunterlagen nicht online beantragen möchte, kann über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein und somit die Briefwahlunterlagen anfordern.
Wahlberechtigte müssen sich allerdings gedulden: Die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln können wegen verschiedener rechtlicher Fristen voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 verschickt werden. Das Wahlamt bittet darum, von Nachfragen abzusehen und abzuwarten.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, geht auch das Briefwahlbüro in Betrieb. Zur direkten Stimmabgabe öffnet es von Montag, 10. Februar bis Freitag, 21. Februar 2025. Das Briefwahlbüro befindet sich im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1 und liegt im Foyer des Eingangsbereichs. Der Zugang ist barrierefrei.
Hinweis: Wer bis zum 1. Februar 2025 per Post keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an die Rufnummer 0208 / 455 - 1696 wenden. Hier wird überprüft, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist.
Kontakt
Stand: 09.01.2025
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