Archiv-Beitrag vom 07.03.2023Brut- und Setzzeit - Rücksicht auf Wildtiere nehmen

Archiv-Beitrag vom 07.03.2023Brut- und Setzzeit - Rücksicht auf Wildtiere nehmen

In den kommenden Wochen beginnt die Brut- und Setzzeit - die Wildtiere bekommen ihren Nachwuchs. Dies gilt für Rehe und Hasen wie für Wasservögel, Bodenbrüter und viele weitere Tierarten. Auch jagdlich gilt darum jetzt die Schonzeit.

Rehkitze werden nach der Geburt von den Muttertieren, den Ricken, häufig im hohen Gras abgelegt. Dadurch ist die Gefahr groß, aufgeschreckt, verjagt, vom Muttertier getrennt und verletzt zu werden. - Bild von B. Schmidt auf Pixabay

Die Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V. appelliert an alle Naturfreund*innen:
Bitte bleibt in dieser Zeit auf den Wegen! Leint Eure Hunde an und lasst den Wildtieren die Ruhe, die sie brauchen um ihren Nachwuchs groß zu ziehen! Das gilt für Spaziergänger*innen, Jogger*innen, Mountainbiker*innen und alle anderen Besuchende der Natur.

Entenfamilie an einem Teich im Wald. Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Wildtiere - vom Säugetier bis zur Amphibie - bereiten sich auf den Nachwuchs vor. In dieser Zeit ist die heimische Tierwelt besonders anfällig für Störungen. Auch jagdlich gilt darum jetzt die Schonzeit. - Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V.
  
Trotz alljährlicher Aufrufe sieht man jedes Frühjahr Hunde, die ohne Leine das Ruhrufer durchstöbern und die Bodenbrüter von ihren Gelegen aufscheuchen, Menschen, die querfeldein oder abseits der Wege durch den Wald laufen oder radeln sowie freilaufende Hunde, die Wild hetzen und reißen.

Muttertier streift mit ihren zwei Rehkitzen durch hohes Gras. Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Wildtiere - vom Säugetier bis zur Amphibie - bereiten sich auf den Nachwuchs vor. In dieser Zeit ist die heimische Tierwelt besonders anfällig für Störungen. - Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V.
Die Brut- und Setzzeit endet am 15. Juli. Bis dahin gilt es, den Wildtieren Ruhe zur Aufzucht des Nachwuchses zu gewähren.

Der Schutz wildlebender Tiere ist gesetzlich geregelt im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie im Bundesjagdgesetz. Wer sich nicht daran hält muss mit einer Anzeige rechnen. 

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Stand: 27.03.2023

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