Archiv-Beitrag vom 31.08.2018Bürgerbegehren zur VHS abgelehnt
Rat der Stadt hält das Begehren für unzulässig
Der Rat der Stadt Mülheim hat am Donnerstag mehrheitlich das Bürgerbegehren zum Erhalt der Volkshochschule am Standort in der MüGa für unzulässig erklärt. Er folgt damit der Argumentation der Stadtverwaltung (siehe unten).
Am 7. Dezember 2017 hatte der Stadtrat vier Alternativen zur VHS beschlossen – darunter die Sanierung an der Bergstraße, aber auch den Neubau an einem anderen Standort. Die Vertreter der Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ übergaben am 29. März 2018 ein Schreiben. Damit war laut Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort die erforderliche Frist von drei Monaten bereits überschritten. Zudem widerspräche laut Steinfort das Begehren dem Ratsbeschluss, da es sich auf lediglich eine Alternative bezieht.
Alle Einzelheiten unter https://ratsinfo.muelheim-ruhr.de/buerger/vo020.asp?VOLFDNR=20919
Kontakt
Stand: 03.09.2018
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us