Archiv-Beitrag vom 06.07.2020Bußgelder für Verkehrsverstöße
Die Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog sollen gekippt werden - wegen eines Formfehlers. Der Bund hat die Länder aufgefordert, inzwischen den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Der NRW-Kreis Siegen-Wittgenstein will bereits kassierte Führerscheine zurückgeben, auch der Kreis Olpe will bei aktuellen Verfahren so vorgehen. In Mülheim wartet man noch ab.
"Es gibt eine klare Anweisung aus dem NRW-Innenministerium, dass der alte Bußgeldkatalog für die noch laufenden und zukünftigen Verfahren anzuwenden ist", sagt Stadtsprecher Volker Wiebels auf Nachfrage.
Foto: Sabine Meier
Und wie wird mit den Rücknahmen der bereits ausgesprochenen Fahrverbote verfahren? "Bei den rechtskräftig abgeschlossenen Fahrverboten warten wir auf die Empfehlung des Ministeriums, die uns für den 10. Juli angekündigt worden ist." Es handele sich dabei allerdings nur um jene Bußgeldverfahren, erläutert Wiebels, wo das Einlegen von Rechtsmitteln nicht mehr möglich sei.
Zu den umstrittenen Punkten im neuen Bußgeldkatalog zählen vor allem die neuen Fahrverbote, denn das bedeutet für Verkehrssündende einschneidende Veränderungen: Wer innerorts 21 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist und außerorts 26 Stundenkilometer, verliert für einen Monat den Führerschein. Aber auch bei allen anderen Bußgeldverfahren aus dem neuen Katalog muss die Stadt den alten Rechtszustand wieder herstellen. Beispiele sind: Parkverstöße, etwa Parken in der zweiten Reihe oder auch, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde.
Wie viele strittige Fälle sich inzwischen schon in der Verwaltung angesammelt haben, das kann die Stadt derzeit noch nicht genau beziffern. Aber eins stehe schon jetzt fest: "Das wird ein relativ großer Verwaltungsaufwand." Und die Stadt verliert natürlich Einnahmen. "Bußgelder kommen der Kommune zugute", erinnert Stadtsprecher Wiebels.
(Quelle: WAZ Mülheim)
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Stand: 07.07.2020
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