Container, Baugerüste, Baumaterialien, Baumaschinen, private Aufbrüche
Wenn Sie auf öffentlichen Flächen einen Container oder ein Baugerüst aufstellen, Baumaterialien lagern oder in den Straßenkörper zur Herstellung oder Sanierung privater Anlagen eingreifen möchten, benötigen Sie immer eine Sondernutzungserlaubnis.
Ein Antragsformular, dem ergänzende Informationen entnommen werden können, finden Sie im Anhang.
Sollten Sie beim Aufstellen so viel Platz in Anspruch nehmen, dass für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen weniger als 1,50 Meter Restgehwegbreite verbleibt oder müssen Sie sogar die Fahrbahn mit in Anspruch nehmen, dann setzen Sie sich bitte vor Antragstellung direkt telefonisch mit dem oder der zuständigen Sachbearbeiter*in des Ordnungsamtes in Verbindung.
Beachten Sie bitte, dass die Wiederherstellung des Straßenkörpers nach einem Aufbruch nur durch ein zugelassenen Straßen- und Tiefbauunternehmen vorgenommen werden darf und dass die ausführende Firma dem Amt für Verkehrswesen und Tiefbau vor Wiederherstellung anzuzeigen ist. Das genannte Amt wird, falls notwendig, auch besondere Auflagen stellen, die aus straßenbautechnischen Gründen eingehalten werden müssen.
Hier finden Sie die technischen Richtlinien.
Rückfragen straßenbautechnischen Inhalts richten Sie bitte direkt an das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau.
Das Ordnungsamt erteilt die Sondernutzungserlaubnis, die auch die einzuhaltenden straßenverkehrsrechtlichen Aspekte, zum Beispiel die Verkehrsregelung an Ihrer Baustelle umfasst.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur über eine Fachfirma gestellt werden darf.
Unterlagen
Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt dem Ordnungsamt, eingescannt als E-Mail-Dateianlage oder auf dem Postweg an folgende Anschrift zusenden:
Ordnungsamt
Straßenverkehrsrechtliche Abteilung 32-3
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Datenschutzhinweise der Abteilung "Verkehrsangelegenheiten" des Ordnungsamtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Gebühren
Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr.
Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Nutzungsart und Verwaltungsaufwand zwischen 13,- und 767,- Euro.
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone, das heißt die Örtlichkeit, wo die Nutzung vorgenommen wird, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung.
Kontakt
Kontext
Stand: 25.11.2024
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