Archiv-Beitrag vom 06.04.2022Corona-Regeln in städtischen Gebäuden für Besucher*innen

Archiv-Beitrag vom 06.04.2022Corona-Regeln in städtischen Gebäuden für Besucher*innen

Junge Frau richtet ihren Nasen- und Mundschutz. Coronavirus, Pandemie, Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen, Ansteckungsgefahr, Rücksichtsnahme - Canva.com

In dieser Woche sind landesweit neue Coronaregeln in Kraft getreten. In städtischen Gebäuden aber gelten für Besucher*innen weiterhin die Maskenpflicht und die 3-G-Regel. Die Details im Überblick.

Zum Schutz der Gesundheit aller Mülheimer Bürger*innen sowie aller Mitarbeitenden macht die Stadt Mülheim von ihrem Hausrecht Gebrauch und behält die 3-G-Regel für Besucher*innen weiterhin bei: Diese müssen in städtischen Gebäuden  geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis erbringen. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.

Für Besucher*innen und Kund*innen der städtischen Ämter gilt zudem weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Grundlage dieser Regel ist die SARS-CoV-1-Arbeitssschutzverordnung, aufgrund derer jeder Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsanalyse entscheiden muss, ob und in welcher Art Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten zu treffen sind. Dies ist in den letzten Tagen auch in der Mülheimer Verwaltung geschehen.

Kontakt


Stand: 06.04.2022

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel